Unstimmigkeiten, Widersprüche, Versäumnisse.
1. Jahr 2005, Verkauf des alten Schulhauses. Dazu musste zwingend eine Grundbuchauskunft eingeholt werden, die Brisanz der erwähnten 6 Holzrechte wurde im Liegenschaftsamt offensichtlich nicht erkannt bzw. wurde übersehen. Eine rechtzeitige Übertragung der Rechte auf ein anderes städtisches Anwesen, oder ein einziger Hinweis an die Käuferin, dass die Rechte nicht Bestandteil des Kaufes seien, hätte genügt.
2. Beurkundung beim Notar: Hier musste der Grundbucheintrag über die Holzrechte zwingend vorgelesen worden sein. Offensichtlich wurde dies auch hier weder von der Vertreterin der Stadt, noch von der Käuferin ernsthaft wahrgenommen. Ein einziger Hinweis an die Käuferin, dass die Rechte nicht Bestandteil des Kaufes seien, hätte genügt.
3. Erst nach dem Kauf entdeckt die neue Eigentümerin den Grundbucheintrag in den Beurkundungsunterlagen. Nach Rückfrage wurde ihr zuverlässig zugesichert, dass sie diese 6 Holzrechte als Eigentum betrachten könne und diese auch nutzen könne. Eine bereits bestellte Ölheizung wird abbestellt, eine wesentlich teurere Holzheizung wird eingebaut.
4. Im Winter 2005/2006 werden der Eigentümerin des Schulhauses diese 6 Holzrechte bei der Holzausgabe auch problemlos und wie selbstverständlich zugeteilt, das Holz (ca. 50 Ster Eichenbrennholz) wird dann auch in ihrem Auftrag von Bekannten gesägt und abtransportiert.
5. Als man im Liegenschaftsamt von diesem Malheur erfährt, wird der Berolzheimer Ortssprecher Georg Müller um Zustimmung für diese versehentliche Transaktion gebeten. Der Ortssprecher erteilt Zustimmung.
6. Als ich dann nach Kenntnis dieser Vorgänge massiven Widerspruch im Liegenschaftsamt ankündigte, bestritt man dort erstmal, dass die Stadt überhaupt Rechte haben könne, da der Rechtegeber Gemeinde nicht gleichzeitig Rechtenehmer sein könne. In der Außenstelle des Landesarchives in Lichtenau stellte ich dann fest, dass die ehemalige Gemeinde Berolzheim diese sechs Holzrechte nachweislich schon um 1850 hatte.
7. Eine massive Intervention beim dafür zuständigen Stadtrat und Grundstücksreferenten Dehner blieb erfolglos, Herr Dehner ließ sich offenbar von Frau Drechsler von der Aussichtslosigkeit überzeugen.
8. Um die Sache auf die Reihe zu bringen, konstruierte man dann im Landratsamt die durch nichts zu beweisende Story mit den sechs, wegen angeblicher Nichtausübung irgendeines ehemaligen Rechtlers an die Gemeinde zurückgefallenen Holzrechten. Solche zurückgefallenen Rechte dürften aber niemals wieder verkauft werden, so Herr Lorz vom Landratsamt. Laut damaliger Aussage von Herrn Lorz musste die Ausübung eines Holzrechtes immer auch im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen, auch dies widersprach einem Verkauf an eine Nichtlandwirtin im alten Schulhaus. Hier hakte ich dann sofort wieder nach, weil ja diese 6 Rechte an die Eigentümerin des Schulhauses überschrieben worden waren.
9. Zwischendurch glaubte man dann in Landratsamt und Liegenschaftsamt festgestellt zu haben, dass ja eigentlich nur 3 Holzrechte auf dem alten Schulhaus eingetragen waren.
10. In einer Bürgerversammlung erläuterte dann Frau Drechsler in einem verwirrenden und für jederman unverständlichen Vortrag, dass diese 6 Rechte eigentlich keine Rechte seien, es seien nur radizierte Rechte, aber andererseits eben doch richtige Holzrechte. BM Eckardt kündigte dann an, dass man aus Kulanzgründen der Eigentümerin des Schulhauses 3 Holzrechte kostenlos verpachten würde, die anderen 3 Rechte würden wie bisher jährlich neu versteigert. Ich (RM) hatte damals schon Bedenken geäußert, wegen dieser kostenlosen Überlassung zur Pacht, da dies dann ja spätere Eigentumsansprüche auslösen könnte. Frau Drechsler teilte mir am 11.02.2011 auf Anfrage mit, dass das Landratsamt eine kostenlose Pachtüberlassung gerügt habe, deshalb habe man dann doch einen geringen Pachtpreis verlangt. Den Verlust durch die kostenlose Überlassung der 6 Holzrechte in 2005/2006 wurde durch die stadteigene Kassenversicherung mit einem Betrag von ca. 500,- € ausgeglichen.
11. Obwohl es jetzt mehrmals Probleme mit den Holzrechten gab, wurde bisher jedes Mal versäumt, die Rechte auf ein anderes Anwesen der Stadt zu übertragen. Irgendwann wird irgendwer dieses Schulhaus ersteigern, man sollte jetzt endlich in der Stadtverwaltung handeln.
10. Happyend? Obwohl die Holzrechte in der Zwangsversteigerungsanzeige enthalten waren, teilte die zuständige Beamtin, Frau Zehnder, Tel. 0911/ 7438 189, am Amtsgericht Fürth mit, dass es sich bei der Erwähnung in der Anzeige um einen nicht rechtsverbindlichen Grundbuchbeschrieb handeln würde. Es handele sich um eine altrechtliche Dienstbarkeit, die wegen Nichtausübung an die Gemeinde zurück gefallen sei. Frau Zehnder sinngemäß: "Was im Grundbuch steht, ist nicht rechtsbegründend." Entscheidend sei immer, was am Zwangsversteigerungstermin vorgelesen und definiert werde.
11. Ein Glücksfall dürfte sein, dass die Sparkasse Bad Windsheim als Gläubiger auftritt. Die SPK dürfte wohl diese kaum haltbare Version von Stadt BW und Landratsamt von den wegen "Nichtausübung" zurückgefallenen Holzrechten hinnehmen. Eine auswärtige Bank würde wohl gnadenlos vorgehen.
Was gibt es nun festzuhalten? Die 6 Holzrechte waren von der Stadt BW bereits längst aufgegeben und abgeschrieben, sie waren weg, und zwar ratzebutz, als ich mich massiv einschaltete. Meiner Meinung nach haben Frau Drechsler, Herr Ortssprecher Georg Müller, Herr Grundstücksreferent Dehner und auch der damalige Bürgermeister Eckardt in dieser Sache eklatant versagt. Die Stadt bekam auf Grund meiner massiven Intervention einen Betrag aus ihrer Kassenversicherung und kann wieder über alle 6 Holzrechte verfügen. Wie schaut nun der Dank der Stadt Bad Windsheim aus?
Ich zitiere aus meinem unwidersprochenen Leserbrief im November 2007 in der WZ:
Allein durch meine aufwändige Initiative konnten Unregelmäßigkeiten, Nachlässigkeiten und Versäumnisse der Stadtverwaltung wieder ausgebügelt werden. Ich musste gegen teilweise erbitterten Widerstand von Liegenschaftsamt und Landratsamt ankämpfen. Die Stadt kann jetzt wieder über den Ertrag aus der Holzrechtenutzung verfügen. Ein Teil des Schadens wird bei der hauseigenen Kassenversicherung der Stadt geltend gemacht.
Den Dank der Stadt hierfür konnte ich 18.05.2006 in der WZ lesen: Ich wurde von Herrn Eckardt als eine für ständige Reibereien sorgende Person bezeichnet, die Stadt werde in zahlreichen Schreiben mit Vorwürfen konfrontiert, die sich aber meist als rechtmäßiges Handeln herausstellen.