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7. Juli 2009 2 07 /07 /Juli /2009 18:08
Verhandlung vor dem Amtsgericht Neustadt Aisch, aus dem Gedächtnis:
Wolfgang Eckardt, Stefan Eckardt, Siegfried Heger, Silke Knörlein und Hans Wild hatten Anzeige gegen Horst Speier wegen Verleumdung erstattet. Das Verfahren wurde eingestellt, es ist nach wie vor unbekannt, wer den damaligen Blog gegründet und betrieben hat.

Strafbefehl mit 10 Anklagepunkten: (sinngemäß), es wurde Einspruch eingelegt, deshalb gab es dann diese Verhandlung in NEA:
1. W.Eckardt wurde im Blog als "Gift für Bad Windsheim" bezeichnet und fühlte sich in seiner Ehre verletzt, 20 Tagessätze a 40 € wurden vom Staatsanwalt beantragt
2. W.Eckardt wird im Blog als "Oberamigo" bezeichnet und fühlt sich in seiner Ehre herabgewürdigt, 20 Tagessätze wurden vom Staatsanwalt beantragt.
3. W. Eckardt fühlt sich durch einen, offenbar auf ihn gemünzten Text beleidigt: " Nachdem ich von Beruf Ingenieur bin, möchte ich doch betonen, dass ich nicht mit einem faschistoiden Ex-Bundeswehrler in einen Topf geworfen werden will". 20 Tagessätze wurden vom Staatsanwalt beantragt.
4. W. Eckardt fühlte sich in seiner Ehre verletzt, weil jemand geschrieben hatte: " Dass Bomfi vorzeitig aus dem Amt verschwindet, ist ein frommer Wunsch. Wer informiert ist, weiß, dass die CSU nicht einmal einen 2-fach vorbestraften Bürgermeister los wird". Eckardt sah das als Beleidigung an, weil wahrheitswidrig behauptet wurde, dass er zweifach vorbestraft sei. 20 Tagessätze wurden vom Staatsanwalt beantragt.
5. W. Eckardt fühlte sich in seiner Ehre verletzt, weil ihm eine Untreuehandlung vorgeworfen wurde: " ...weil Bomfi und Amigos ja lieber den Schießwasen zu Lasten des Stadtsä
ckels verscherbeln wollen, um damit anderen in die Tasche zu wirtschaften". 30 Tagessätze wurden beantragt.

Meine (RM) Anmerkungen: Meiner Meinung nach sind dies schlicht lächerliche Anklagepunkte, insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass W. Eckardt die Messlatte für Beleidigungen selber sehr hoch geschraubt hat, in dem er z. B. J. Heckel als " Dorfdeppen ohne Dorf ", und F. Frischeisen als "gescheiterten Makler" bezeichnete. Insbesondere der Punkt mit CSU und zweifach vorbestraft ist geradezu unmöglich und war sicherlich niemals auf W. Eckardt bezogen! Für einen normal Sterblichen hätte ein Staatsanwalt meiner Meinung nach bei selbem Sachverhalt wohl niemals einen Finger krumm gemacht!


6. Hans Wild fühlte sich beleidigt, weil ihm Bereicherung auf Kosten der Stadt Bad Windsheim unterstellt worden sei.
7. Dr. Stefan Eckardt fühlte sich beleidigt, weil behauptet worden sei, er hätte bei der Bundeswehr eine Krankheit vorgetäuscht
8. Siegfried Heger hatte angezeigt, weil ihm absolute Unfähigkeit und nachattraktivieren nachgesagt worden sei.
9. + 10. Wolfgang Eckardt und Silke Knörlein hatten wegen Behauptungen zu einem Betriebsausflug Anzeige erstattet.

Meine (RM) Anmerkungen: Einige dieser damaligen Einträge im Blog sind sicherlich an der Grenze zur Beleidigung, ich zitiere hierzu aus dem Abschlussbericht der Kripo Ansbach, Kommissariat Staatsschutz:

"...schwierig für die Ermittler ist die Tatsache, dass bei dem gesamten Komplex die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und der Überschreitung dieses Grundrechtes sehr eng verläuft. Auch ist es sehr schwer, festzustellen, inwieweit und bis zu welchem Stadium ein politischer Mandatsträger Beschimpfungen und Unterstellungen über sich ergehen lassen muss".

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1. Juli 2009 3 01 /07 /Juli /2009 18:51
Kennen Sie eine Person namens Edmund Stoiber, hatten Sie mit ihm schon einmal Kontakt, kennen Sie Bad Windsheim, waren Sie schon einmal in Bad Windsheim zur Kur, welchen Bezug haben Sie zum Betreiber dieser windsheimer-geschichten, welche politische Einstellung haben Sie, fragte der Kripobeamte einen ahnungslosen Schweizer Staatsbürger in Zürich.
Man wollte auch wissen, wo dieser Schweizer Bürger seinen PC und seinen Laptop gekauft hatte. Auch der Verkäufer des PC wurde dann vernommen.
Die Schweizer Kripo war um Amtshilfe ersucht worden, nachdem im damaligen Blog eine Schweizer Email-Adresse als Kontaktmöglichkeit angegeben war. Die Blogbetreiber hatten anscheinend irgendeine Adresse in Zürich mit willkürlichem Geburtsdatum abgegeben.
Genauso erfolglos war man bei Google/Amerika, wo keine Auskünfte gegeben wurden. Google ist bekannt dafür, dass Auskünfte nur bei Kapitalverbrechen und bei Kinderpornografie gegeben werden.
Ebenfalls erfolglos waren Ermittlungen in Richtung einer Handynummer. Die Karte fürs Handy war anonym in einem Normaladen gekauft worden, der Käufer war nicht feststellbar.
Auch der Inserent dieser damaligen Anzeige im Minimarkt war nicht zu ermitteln. Auch diese Anzeige war vor Ort aufgegeben worden, es wurde ebenfalls in bar bezahlt.
Insgesamt ein Wahnsinns-Fahndungsaufwand, der sicher für einen normal Sterblichen niemals getätigt worden wäre.
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