17. Februar 2010
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Leserbrief in der FLZ am 17.02.2010
Bad Windsheim, vorerst keine Flurgänge.
Es handelte sich beim Urteil des VG Ansbach eben nicht um eine Entscheidung mit grundsätzlicher Bedeutung, da in dieser Sache bereits ein Urteil des VG Würzburg ergangen ist. Genau deswegen wurde vom VG Ansbach die Zulassung einer Berufung ausgeschlossen. Bezüglich meiner Klage wegen geringen Kosten sollten die Stadt Bad Windsheim und der damalige Bürgermeister Eckardt erst einmal vor ihrer eigenen Türe kehren. Die Stadt Bad Windsheim verschickte mit einem Verwaltungsaufwand von ca. 30 € einen mehrfach rechtswidrigen Bescheid über die stolze Summe von 12,75 € erst nach über zwei Jahren, die Arroganz des damaligen Bürgermeisters ließ es offenbar nicht zu, auf zwei Klageankündigungen meinerseits auch nur zu reagieren. Das Finanzministerium teilte bereits 2006 mit, dass die Flurgänge in der bisherigen Form nicht rechtskonform sind. Man sollte diese überflüssigen und kostenträchtigen Flurgänge nicht mehr den Landwirten aufzwingen, vielmehr sollten Flurgänge nur vorgenommen werden, wenn eine ausdrückliche Beantragung der Landwirte vorliegt.
Richard Müller, Berolzheim
Bad Windsheim, vorerst keine Flurgänge.
Es handelte sich beim Urteil des VG Ansbach eben nicht um eine Entscheidung mit grundsätzlicher Bedeutung, da in dieser Sache bereits ein Urteil des VG Würzburg ergangen ist. Genau deswegen wurde vom VG Ansbach die Zulassung einer Berufung ausgeschlossen. Bezüglich meiner Klage wegen geringen Kosten sollten die Stadt Bad Windsheim und der damalige Bürgermeister Eckardt erst einmal vor ihrer eigenen Türe kehren. Die Stadt Bad Windsheim verschickte mit einem Verwaltungsaufwand von ca. 30 € einen mehrfach rechtswidrigen Bescheid über die stolze Summe von 12,75 € erst nach über zwei Jahren, die Arroganz des damaligen Bürgermeisters ließ es offenbar nicht zu, auf zwei Klageankündigungen meinerseits auch nur zu reagieren. Das Finanzministerium teilte bereits 2006 mit, dass die Flurgänge in der bisherigen Form nicht rechtskonform sind. Man sollte diese überflüssigen und kostenträchtigen Flurgänge nicht mehr den Landwirten aufzwingen, vielmehr sollten Flurgänge nur vorgenommen werden, wenn eine ausdrückliche Beantragung der Landwirte vorliegt.
Richard Müller, Berolzheim