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9. Februar 2010 2 09 /02 /Februar /2010 17:06
Stadtrat beschließt, Flurgänge weiterhin auszusetzen
Der Planungsausschuss der Stadt Bad Windsheim hat entschieden, auch im Jahr 2010 keine Flurgänge der Siebener stattfinden zu lassen. Auch in 2009 waren die Flurgänge ausgesetzt worden, Auslöser war ein Gerichtsurteil des VG Ansbach, wo ich (RM) eine Klage gegen die Stadt Bad Windsheim wegen unberechtigterweise berechneten Gebühren eingereicht hatte. Trotz zweimaliger Klageankündigung hatte es der damalige Bürgermeister Eckardt nicht für nötig gehalten, seinen eindeutig rechtswidrigen Bescheid zurück zu nehmen. Die Stadt Bad Windsheim war dann in allen Punkten unterlegen, ein Antrag auf Zulassung einer Berufung am VG wurde im Urteil ausdrücklich abgelehnt. Die Stadt Bad Windsheim hatte dann als letzte Möglichkeit im Oktober 2008 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt, eine Entscheidung hierzu steht noch aus. www.Siebener.over-blog.de

Die Flurgänge kosteten der Stadt BW in 2007 ca 7000 €, Verwaltungskosten nicht eingerechnet. Dazu sind noch erhebliche Arbeitskosten der Landwirte selber zu berücksichtigen. In der Regel deckt man als Landwirt im Herbst zur Bodenbearbeitung und zum säen seine Grenzsteine auf, man will ja nicht den Acker des Nachbarn mitsäen. Im Frühjahr kam dann immer die Stadt daher, und wollte mittels Siebener-Flurgang die Steine noch einmal sehen. Dies wurde bisher so hingenommen, das VG stellte aber jetzt sinngemäß fest, dass derjenige zu zahlen habe, der diese Flurgänge anschafft bzw. anordnet.

Insbesondere Stadtrat Dehner setzte sich vehement für die Beibehaltung der Flurgänge ein, er befürchtete ansonsten chaotische Zustände in den Fluren. Stadträtin Horneber fragte ihn daraufhin, wie es denn in anderen Landkreisen aussehen würde, wo es noch niemals Flurgänge gab. Es sei ihr noch nichts von Chaos zu Ohren gekommen.
Stadtrat Dehner kritisierte auch insbesondere die Stadtverwaltung, weil Gebührenbescheide erst nach über zwei Jahren an die Landwirte verschickt wurden. Damit habe die Stadt auch selber zu dieser jetzigen Misere beigetragen. Dehner deutete an, dass sich die Siebener nicht als billige Arbeitskräfte zur Verfügung stellen würden, wenn man ihnen das Vergnügen der Flurgänge nehmen würde. Dann solle die Stadt eben mit dem Vermessungsamt bei Abmarkungen alleine zurecht kommen, bei dann entsprechend höheren Kosten. (Anm. RM: Den Siebenern wird pro Stunde 9 € vergütet)

Dehner kritisierte auch massiv die Festredner bei Versammlungen, wo die Siebener immer als enorm wichtig, kompetent und unverzichtbar bezeichnet würden, anscheinend seien das nur Lippenbekenntnisse. Dehner argumentierte auch, dass als Verursacher von zugedeckten Grenzsteinen nur die Landwirte in Frage kommen würden, da ja die Gemeinde als Wegenachbar keine Bodenbearbeitung vornehmen würde.

(Anm.RM:Hier irrt Herr Dehner, da auch durch ganz natürliche Ereignisse wie Regen und Graswuchs Grenzsteine nicht mehr sichtbar sein können. Jeder normal gesetzte Grenzstein überwächst nach einiger Zeit mit Gras, auch wenn keine Bodenbearbeitung vorgenommen wird, hier müsste man dann den lieben Gott haftbar machen. Viele Steine wurden auch von den Siebenern viel zu tief gesetzt. Es gibt im deutschen Rechtssystem eben keine Sippenhaftung und keine pauschale Schuldzuweisung, ein Verschulden ist in jedem Einzelfalle nachzuweisen. Dieser Grundsatz gilt bei Grenzsteinen genauso, wie bei Lärmbelästigungen durch Gaststättenbesucher in der Altstadt. Siebener sind im übrigen kein selbständiger Verein, sondern sind vereidigt und haben nur auf Veranlassung der Gemeinde zu handeln.)

Stadtbaumeister Geismann stellte fest, dass die Flurgänge eben längst nicht mehr die Bedeutung wie früher hätten, mittlerweile könne man auch am PC per Internet feststellen, ob Grenzüberschreitungen vorlägen. Grenzpunkte könnten problemlos ermittelt werden. Die technische Entwicklung schreite rasant voran, man könne durchaus auf diese Flurgänge verzichten. (Anm. RM: Herr Geismann hat sich offenbar intensiv mit der Urteilsbegründung des VG Ansbach auseinander gesetzt, Kompliment!)

Die Entscheidung des Planungsausschusses erfolgte bei vier Gegenstimmen, darunter die Stadträte Hummel und Dehner. Insbesondere diesen beiden Stadträten darf man eine etwas andere Sichtweise zubilligen, da Dehner selber Siebener ist, bei Hummel ist der Vater Siebener.
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