Keine Ausnahmegenehmigung für Bad Windsheim.
http://tourismus.bad-windsheim.de/v01/mod/de/dokumente/archiv/DE_Erlebnismeile_1__20110728160909.pdf
Gewerbetreibende und Werbegemeinschaft hatten es versäumt, rechtzeitig entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die Läden am kommenden Sonntag öffnen zu dürfen. Der Termin der Erlebnismeile war seit Januar bekannt, erst jetzt, ein paar Tage vor Beginn der Veranstaltung, wurde man aktiv. Als das Kind schon in den Brunnen gefallen war, erinnerte man sich an die dafür bestimmt nicht zuständige Allzweckwaffe MdL Hans Herold, der das Ding noch hinbiegen sollte. Weder die Regierung von Mittelfranken, noch das Sozialministerium in München erteilten eine Ausnahmegenehmigung für einen verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Erlebnismeile am Sonntag, dem 11.09.2011.
Damit wurde eine einmalige Chance für die Ladeninhaber vertan, sich endlich einmal einem erwarteten Massenansturm von 20.000 Besuchern präsentieren zu können. Um die Läden am Sonntag öffnen zu können, hätte ein anderer verkaufsoffener Sonntag gestrichen werden müssen, da jeder Gemeinde pro Jahr nur vier verkaufsoffene Sonntage zustehen. Von dieser Regelung kann nur in ganz seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden, als Beispiel seien hier die Passionsfestspiele in Oberammergau genannt.
Da sich auch mehrere Gemeinden aus dem Aischgrund, wie Dachsbach, Uehlfeld, Lonnerstadt und Höchstadt auf der Erlebnismeile präsentieren, wäre dies durchaus eine Möglichkeit gewesen, Kunden aus dem östlichen Landkreis auf Einkaufsmöglichkeiten in Bad Windsheim aufmerksam zu machen. Es fällt auf, dass auch der Einzelhändler und 3. Bürgermeister Heckel nicht rechtzeitig Maßnahmen anregte.