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19. September 2015 6 19 /09 /September /2015 14:53

Ablauf der Vorgänge um die 175.000 € - Unterschlagung

Als oberflächlich durch FLZ und WZ  informierter Leser musste man sich wundern, wie diese 175.000 €- Unterschlagung überhaupt möglich war. Diese Summe ist ja kein Pappenstiel und wer lässt schon soviel Geld unbeachtet auf irgendeinem Konto rumliegen?

  • Die eigentliche und wesentliche Erbschaft wurde bereits Ende der 90iger Jahre abgewickelt und ausbezahlt. Es handelte sich um Vermögen, das die Treuhand verwaltete.
  • Erst Anfang 2013, - also nach ca. 15 (!) Jahren -, kam dann noch diese erhebliche Nachzahlung des Restvermögens plus aufgelaufener Zinsen von insgesamt 175.000 €. Die Erben hatten ihre Vollmacht bei Rechtsanwalt Kirsch nicht widerrufen, so dass Kirsch immer noch Kontaktperson der Treuhand war. Hier muss man aber schon mal deutlich nachfragen, wieso die Treuhand nach so langer Zeit nicht auch die Erben direkt angeschrieben hatte.
  • Jedenfalls musste Kirsch diese erhebliche Summe wie ein Geschenk des Himmel (- oder der Hölle? -) zur rechten Zeit vorkommen, steckte er doch genau zu der Zeit in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten und strebte auch die sicher nicht kostenlose Landratskandidatur an. Kirsch konnte annehmen, dass nach solanger Zeit niemand von der Erbengemeinschaft noch irgendwelche Nachforschungen anstellen würde.
  • Dummerweise beantragten dann aber zwei der Erben beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Man verweigerte den beiden Erben diese Bescheinigung mit der Begründung, dass doch aktuell eine erhebliche Nachzahlung der Treuhand zur damaligen Erbschaft aus den 90ziger Jahren erfolgt sei. Die beiden Erben waren baff und wandten sich mit Nachfragen an Kirsch, von dem dann die Unterschlagung sofort eingestanden wurde.
  • Kirsch versuchte dann mittels Verhandlungen mit der Erbengemeinschaft eine Anzeige zu verhindern. Er bot Rückzahlungen im Bereich seiner Möglichkeiten an. Anfang 2015 zahlte Kirsch dann auch ca. 21.000 € zurück, Herkunft des Geldes unbekannt.
  • Einer der Erben wollte aber den zweithöchsten politischen Repräsentanten eines bayerischen Landkreises nicht einfach so davon kommen lassen und erstattete Anfang 2014, - also noch vor der Wahl -, Anzeige. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, die jedoch vor der Landratswahl nicht mehr abgeschlossen werden konnten.
  • Bei den Betrogenen ist man sehr enttäuscht, dass bis jetzt kein Wort der Kritik an Kirsch geäußert worden ist. Es kann doch nicht sein, dass ein stellvertretender Landrat eine derartige Summe unterschlägt und seine Politikerkollegen lediglich Lob und Anerkennung aussprechen! Das ist ein Skandal an sich!
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Kommentare

C
ein Sumpf ohne Ende und wenn ich genau hinsehe mischen hier sehr viele mit.<br /> Es wird sich aber nichts ändern, die Wähler die diese Spielchen durchschauen wählen schon lange nicht mehr.<br /> Erst wenn es sie selber betrifft werden sie wach werden und das Pendel schlägt dann in eine Richtung aus dessen Wirkung nicht berechenbar sein wird.
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