Heunisch reklamiert 12 Meter breite Zufahrt für sich.
Nachdem ursprünglich die mittlerweile eingebauten und teilweise schon in Betrieb genommenen Läden im Betriebsgebäude der Landmaschinenfabrik Schmotzer durch eine noch anhängige Klage beim VG Ansbach verhindert werden sollen, versucht Heunisch jetzt, zusätzlich durch eine Verhinderung der Stellplätze die Genehmigung der Läden zu Fall zu bringen.
Eine eingetragene Grunddienstbarkeit sichert der Firma Heunisch die Ausübung eines Geh- und Fahrtrechtes auf einem 6 Meter breiten Streifen zu. Die Fahrbahn ist insgesamt 12 Meter breit, für die Stellplätze werden etwa 6 Meter in Anspruch genommen. Heunisch sieht sein Fahrtrecht beeinträchtigt, weil man nicht mehr beliebig diese 6 Meter in Anspruch nehmen kann.
Ferdinand Wahl, der Eigentümer des Schmotzerareals, sieht das Fahrtrecht der Firma Heunisch in keinster Weise beeinträchtigt, weil man auf den restlichen 6 Metern locker selbst mit überbreiten Fahrzeugen das Betriebsgelände Heunisch erreichen kann. Dies war auch am Donnerstag vor Ostern deutlich ersichtlich, als alle Parkplätze am Handelshof und auch vor den "Schmotzer-" Läden belegt waren.
Diese Vorgehensweise erinnert an die Klage der Gegner des Europäischen Schullandheimes, wo vergeblich versucht wurde, mit "Nebenkriegsschauplätzen" einen Baubeginn zu verzögern, in der Hoffnung, dass durch das abspringen wesentlicher Zuschussgeber das Projekt insgesamt zu Fall gebracht werden könnte.