Friday, 29. january 2010 5 29 /01 /Jan. /2010 19:15
Verwaltungsgericht erklärt Sperrzeitverordnung für rechtswidrig
Man muss sich langsam fragen, ob der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist, in der Stadt Bad Windsheim. Es ist nun das zweite Mal, nach dem Fiasko in der Sache Raiffeisenstraße, dass die Stadt Windsheim eine eindeutige Niederlage hinnehmen muss.

Bei den betroffenen Gaststättenbetreibern sind erhebliche Umsatzverluste eingetreten, für die die Stadt mit Sicherheit in Regress genommen wird.
Die Stadt Bad Windsheim wäre gut beraten, die Sperrzeitverordnung, jedenfalls § 1 Abs.1, aufzuheben und das noch rechtshängige Hauptsacheverfahren dadurch zu erledigen und Kosten zu sparen. Die Hauptsacheentscheidung wird wohl nicht anders ausfallen, als diese jetzt getroffene Eilentscheidung.

Auch die Wirte werden ihren Beitrag zu leisten haben, indem sie verstärkt darauf achten, dass durch ihre Gäste möglichst wenig Belästigungen der Anwohner verursacht werden.

Stadtkämmerer Heger sollte sich ernsthaft überlegen, ob er nicht einen Haushaltstitel für die Kosten von Fehlentscheidungen von Stadtverwaltung und Stadtrat schaffen sollte.

von Richard Müller - veröffentlicht in: Stadtrat
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