Saturday, 14. november 2009
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In den vergangenen Tagen gab es zwei Leserbriefe, die sich mit dem Wesen / Wortlaut des Bürgerbegehrens auseinandergesetzt haben. Viele, die sich in die
Listen eingetragen haben, kennen den Wortlaut des Bürgerbegehrens sicher nicht mehr. Aus diesem Grund habe ich den Wortlaut des Bürgerbegehrens hier eingestellt. Grundsätzlich gilt es zu wissen,
dass erst ein erfolgreiches Bürgerbegehren bei Erreichen des Quorums(Mindesbeteiligung der wahlberechtigten Landkreisbürger) zu einem Bürgerentscheid führt. Dieser Bürgerentscheid ist vom Ablauf
her eine reguläre Wahl mit Wahllokalen etc. Ich denke, dass diese Informationen für den weiteren Ablauf nützlich sind. Daher hier nun ohne Wertung und Kommentierung das Bürgerbegehren im
Wortlaut:
„Erhalt der Klinik Bad Windsheim“
Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Art 12 a der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage:
Sind Sie dafür, dass die Klinik Bad Windsheim auf Dauer als Akutkrankenhaus des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit den Fachabteilungen
* Chirurgie mit Hüft- und Kniegelenkendoprothetik,
* Innere Medizin und
* Anästhesie,
sowie den Belegabteilungen
* Allgemein-/ Viszeral-/ Gefäßchirurgie,
* Gynäkologie - Geburtshilfe und
* Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
einschließlich der interdisziplinäre Intensivstation sowie den Funktionsabteilungen
* Labor,
* Röntgen,
* Endoskopie / EKG / Ultraschall,
* Physikalische Therapie,
* Notaufnahme,
* Operationsbereich und Zentralsterilisation,
erhalten bleibt und der Landkreis zur Erreichung dieses Zieles alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft.
*Begründung:*
Der Verwaltungsrat der Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim plant tiefgreifende Umstrukturierungen des Krankenhauses in Bad Windsheim. Abteilungen sollen verkleinert oder
gar geschlossen bzw. verlagert werden. Es ist zu befürchten, dass eine Akutversorgung der Bürger/innen Bad Windsheims und der umliegenden Gemeinden durch das Krankenhaus Bad Windsheim langfristig
nicht mehr möglich ist.
Als Vertreter gemäß Art. 12 a Abs. 4 LKrO werden benannt:
1. Siegfried Göttfert, Bodelschwinghweg 10, 91438 Bad Windsheim
2. Günter Rogowski, Westpreußenstraße 8, 91438 Bad Windsheim
3. Oliver Späth, Oberntiefer Straße 42, 91438 Bad Windsheim
Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum
Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für
die verbleibenden Teile.
von Richard Müller
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veröffentlicht in: Krankenhaus
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