Späte Erkenntnis der Stadt BW zum Heimdecormarkt!
Stadtverwaltung fährt Schlitten mit dem Stadtrat!
Die Stadt Bad Windsheim hat ihre Klage am VG Ansbach gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes NEA überraschend zurück gezogen. Damit entfällt der für 23.03.2011 um 11:15 Uhr anberaumte Gerichtstermin.
Wie bekannt, hatte der Stadtrat eine Baugenehmigung für den von der Familie Speier an der Raiffeisenstraße geplanten Heimdecormarkt vor ca. einem Jahr abgelehnt. Das Landratsamt Neustadt hatte dann trotzdem eine Baugenehmigung erteilt und sprach davon, dass das Vorgehen der Stadt BW rein zur Verhinderung ausgelegt war, da alle Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben waren. Damit hätte der Heimdecormarkt gebaut werden können, die Familie Speier führte bereits intensive Verhandlungen mit einem Betreiber. Dies wurde dann von der Stadt Bad Windsheim durch diese Klage am VG Ansbach durchkreuzt, man klagte also mit aufschiebender Wirkung gegen das eigene Landratsamt. Nach fast einem Jahr dann in der letzten Woche die Kehrtwende der Stadt: Man zog wegen Aussichtslosigkeit die Klage zurück.
Damit kann jetzt die Klage der Familie Speier auf Schadensersatz gegen die Stadt BW weiter verfolgt werden. Das Gericht hatte diese Klage bis zur Entscheidung des VG Ansbach zurück gestellt. Aus meiner (RM) Sicht ist es unverständlich, dass die Stadtverwaltung ohne einschalten des Stadtrates eine solche Verzögerungsveranstaltung betreiben kann.
Durch dieses jämmerliche Verhalten hat die Stadt BW ihre Position im anstehenden Schadensersatzprozeß der Familie Speier weiter verschlechtert. Hier dürfte auch die Genehmigung eines REWE-Marktes auf dem Nachbargrundstück von erheblicher Bedeutung sein.
Entscheidungen des Stadtrates sollten ohne ansehen der Person erfolgen, es darf auch keine Rolle spielen, wenn ein ortsansässiges Bauunternehmen keine Chance auf einen Auftrag zur Durchführung eines Bauvorhabens hat.
http://www.windsa.net/article-raiffeisenstra-e-heimdecormarkt-durch-das-lra-genehmigt--41763830.html