Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
23. Februar 2011 3 23 /02 /Februar /2011 19:33

Zwei Termine am Verwaltungsgericht Ansbach.

Gleich zweimal klagt die Stadt Bad Windsheim gegen das eigene Landratsamt in Neustadt/Aisch, die Termine stehen jetzt fest.

Am 23.03.2011, um 09:30 Uhr, geht es um das Bauvorhaben Wattenbach an der Oberntiefer Straße. Der landwirtschaftliche Betrieb Wattenbach will dort eine Getreidelagerung bauen. Dieses Bauvorhaben wurde von der Stadt Bad Windsheim abgelehnt, das Landratsamt als übergeordnete Behörde erteilte jedoch eine Genehmigung, dagegen klagt die Stadt BW jetzt vor dem VG Ansbach.

Ebenfalls am 23.03.2011, um 11:15 Uhr, geht es dann um die Genehmigung für einen Heimdecormarkt an der Raiffeisenstraße. Hier hatte die Stadt Bad Windsheim zuvor mehrere Bauanträge der Familie Speier auf Errichtung eines Supermarktes abgelehnt. Darauf folgte dann ein Bauantrag zur Errichtung eines Heimdecormarktes, der ebenfalls vom Stadtrat abgelehnt wurde. Auch dieses Bauvorhaben wurde dann vom Landratsamt genehmigt. Auch hier blieb der Stadt Bad Windsheim als letzte Verhinderungsmöglichkeit nur noch eine Klage am VG Ansbach, die in namentlicher Abstimmung vom Stadtrat beschlossen wurde. Bei entsprechendem Prozessausgang muss die Stadt in Folge mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen.

Um das vorhandene ehemalige Gebäude des EDEKA-Marktes zu verwerten, hatte die Familie Speier dann notgedrungen an einen Investor verpachtet, der dort ein früher niemals beabsichtigtes Spielcasino einbaute.

Schmotzerareal: Hier ist bereits die nächste Klagemöglichkeit für die Stadt in Aussicht. Auch hier hat der Stadtrat gegen den weiteren Einbau von Läden in einen Gebäudeteil der Agrartechnik Schmotzer gestimmt, auch hier hat das Landratsamt aber bereits eine Genehmigung angekündigt.

Kommentar: Während man die Klage gegen das Bauvorhaben Wattenbach vielleicht gerade noch in Teilen wegen der Nähe zum Kurpark nachvollziehen kann, fehlt mir bei der Klage gegen den Heimdecormarkt an der Raiffeisenstraße jegliches Verständnis. Das Landratsamt hatte ja sogar festgestellt, dass die Verfahrenspraxis der Stadt nur zur Verhinderung angelegt war. Einen Schuss ins Knie verpasste sich die Stadt dann noch selber, als sie vor kurzem in unmittelbarer Nachbarschaft einen REWE-Markt genehmigte, damit schwächte sie ihre sowieso fast aussichtslose Position nochmals zusätzlich. Ich (RM) gönne der Stadt eine krachende Niederlage mit entsprechenden Schadensersatzverpflichtungen.

Auch in der Siebenersache hatte die Stadt eine zweimalige totale Pleite erlebt. Nach einer krachenden Niederlage vor dem VG Ansbach wurde auch der Antrag auf Zulassung einer Berufung vom VGH abgewiesen. Auch hier ging der Schuss deutlich nach hinten los, weil der VGH in seinem Beschluss das Urteil des VG Ansbach sogar noch weiter präzisierte und verschärfte.

Man sollte ernsthaft überlegen, in Zukunft eine Haushaltsposition in Höhe von ca. 100.000 € für verlorene Prozesse anzulegen.

 

Diesen Post teilen
Repost0

Kommentare

Über Diesen Blog

  • : www.windsa.net von Richard Müller
  • : Dies ist ein kommunalpolitischer Blog für Bad Windsheim und Umgebung, der auch wichtige Themen aus der großen Politik aufgreift. Ich bin wirtschaftlich unabhängig und kann mir freie Meinungsäußerung erlauben. Niemand muss meine Meinung übernehmen, niemand muss diesen Blog lesen. Anregungen, Vorschläge und Kritik bitte an MuellerR11@aol.com, oder direkt per Tel. 09841/64946 Weiterer Blog: Siebener.over-blog.de
  • Kontakt

Suchen

Archiv

Seiten