Feuerwehr- "Schulungsräume" sind Schwarzbauten.
Die Aufenthaltsräume in den Feuerwehrhäusern von Oberntief und Wiebelsheim können nicht genutzt werden, weil ohne die erforderliche Baugenehmigung ausgebaut wurde. Dies betrifft nicht die Feuerwehrhäuser an sich, sondern nur die nachträglich ausgebauten Aufenthaltsräume.
Während in Wiebelsheim der Aufenthaltsraum mangels eines Versammlungsraumes im Dorf unmittelbar mit dem Neubau ausgebaut wurde, musste man in Oberntief erst finanzielle Mittel organisieren, um dann nach und nach zu auszubauen.
Die Schwarzbauproblematik wäre wohl nicht ans Tageslicht gekommen, wenn nicht in Wiebelsheim ein folgenschwerer Unfall passiert wäre. Bei einer ohne Statik angebauten Außentreppe hielten unter der Last von mehreren Rauchern die Wandbefestigungen nicht stand, die Treppe kippte um und mehrere Personen erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Eine Person leidet heute noch unter den Folgen.
Während der Aufenthaltsraum in Wiebelsheim durchaus sinnvoll erscheint, weil es im Dorf weder eine Gastwirtschaft noch einen sonstigen öffentlichen Raum gibt, ist der Zweck des Oberntiefer Schulungsraumes nicht ganz nachvollziehbar, weil es hier zum einen eine Gastwirtschaft mit Nebenzimmer und dann noch das von der Kirchengemeinde errichtete und nur wenig benützte "Gemeindehaus" gibt. Man kann aber schon irgendwie Verständnis dafür haben, dass die Feuerwehrler zu den jeweils am Wochenende stattfindenden Schulungen unter sich sein wollen.
Zur Haftungsfrage wurde von den Stadträten Seiboth und Gampe bereits vor Monaten eine Anfrage bezüglich Verantwortlichkeit für die Schwarzbauten an die Stadtverwaltung gestellt. Bisher bequemte man sich noch nicht zu einer Antwort.