Parteien sollen sich gütlich einigen.
Die Stadt Bad Windsheim hat bisher keine Bauleitplanung für das gesamte Gelände Schmotzer/Heunisch erstellt. Weil in der Altstadt für viele Ladenbetreiber kein existenzsicherndes Einkommen mehr zu erwirtschaften ist, suchten mehrere Geschäftsleute die Nähe zum extrem gut besuchten Handelshof und mieteten sich in den vom Schmotzer- Besitzer Ferdinand Wahl eingebauten Läden ein.
Die von der Stadt versagte Baugenehmigung ersetzte das Landratsamt NEA. Dagegen wiederum klagte jetzt die benachbarte Firma Heunisch. Der Anwalt von Heunisch zeigte sich über diese Genehmigungspraxis des Landratsamtes sehr erstaunt, das Gericht sah aber keinen Grund für Kritik am Landratsamt. Wiederholt wurde die Stadt Bad Windsheim kritisiert, weil sie alles einfach treiben lasse.
Gegen Ende der Verhandlung präsentierte der Anwalt der Firma Heunisch plötzlich mehrere Entwürfe eines Stadtplanungsbüros zum Schmotzerareal, wo in einer Planungsvariante die Firma Schmotzer garnicht mehr vorkam. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, ist aber durchaus logisch und nachvollziehbar. Schmotzer-Eigentümer Wahl hatte ja mehrfach damit gedroht, seinen Betrieb nach Rothenburg o. d. Tauber umzusiedeln. Vielleicht war dies sogar eine Retourkutsche der Stadt auf Wahl`s Umsiedlungs- Drohungen.
Der Richter riet den Parteien, doch nach Möglichkeiten für eine Einigung zu suchen, ansonsten sei zu befürchten, dass die unterliegende Partei in die Berufung gehen würde, und das wolle wohl auch niemand. Heunisch und Schmotzer haben jetzt mehrere Wochen Zeit, sich zu einigen. Falls dies nicht möglich ist, wird am 15.02.2012 ein weiterer Gerichtstermin stattfinden, wo dann ein Urteil ergehen wird.
Nachfolgend die Variante 1 der fünf Entwürfe, mit zwei Industriebetrieben. Hier wurde das bisherige Schmotzerbürogebäude (oben rechts im Bild) mit Ausstellungsraum bereits für die Einzelhandelsnutzung gekennzeichnet. Damit wäre nach dieser Variante in diesem Gebäude der von F. Wahl beabsichtigte Drogeriemarkt möglich.