Grenzsteine aufdecken ist keine Pflicht!
Auch in der Ankündigung der Flurgänge der Siebener für dieses Jahr erweckt die Stadt Bad Windsheim wieder den Eindruck, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet wären, die Grenzsteine zum Flurgang aufzudecken. Sie behauptet, "Wenn nichts anderes im Pachtvertrag geregelt ist, sind die Eigentümer verpflichtet, die Grenzsteine aufzudecken bzw. freizulegen". Diese Behauptung ist eindeutig rechtswidrig; niemand muss seine Grenzsteine aufdecken. Für die Hasenfüße unter den Landwirten gibt es einen ganz einfachen Tipp: Wenn man schon Schiss hat und dem Frieden nicht traut, sollte man wenigstens einige Grenzsteine absichtlich testweise nicht aufdecken, um dann abzuwarten, ob eine Rechnung von der Stadt kommt. Sollte dies dann doch der Fall sein, wäre wohl wieder ein VG- Urteil fällig, hierzu wird Unterstützung angeboten.
Die Gemeinde Ipsheim hat in 2013 bereits erhobene Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen nach Intervention eines Landwirtes beim Landratsamt wieder zurückbezahlt. Es wird interessant sein, wie sich der neue Bürgermeister Kisch in dieser Sache verhält. Im Landkreis Ansbach sind Flurgänge der Siebener weitgehend unbekannt. Der Bad Windsheimer Siebenerlobby steht möglicherweise ein hartes Stück Arbeit bevor, wenn sie Kisch von der Notwendigkeit dieser kostenträchtigen Flurgänge überzeugen will.
http://siebener.over-blog.de/article-windsheimer-zeitung-ipsheim-zahlt-zuruck-117661262.html