"Nur Grundstücke der Stadt werden begangen."
Reichlich Verwirrung stiftet die wiederholte Äußerung von BM Ledertheil zu den Flurgängen der Siebener, dass "nur noch" die Grundstücke der Stadt begangen werden. Alle landwirtschaftlichen Grundstück können nur über das öffentliche Wegenetz erreicht werden, und genau dieses Wegenetz befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Damit grenzt also jeder Acker, jede Wiese und jedes Waldgrundstück an ein städtisches (Wege-) Grundstück an. Dies bedeutet wiederum, das alle Grenzsteine an den Wegen und Gräben fast immer gemeinsame Grenzsteine von Stadt und Grundstückseigentümer sind. Hier gibt es einige seltene Ausnahmen, wenn z. B. ein städtischer Weg oder Graben an eine Staatsstraße, eine Kreisstraße oder an die Deutsche Bahn angrenzt.
In unserem landwirtschaftlichen Betrieb haben wir ca. 200 Grenzsteine, damit wären bei vierjährigem Turnus jährlich ca. 50 Grenzsteine aufzudecken.
Der einzige kleine Unterschied der jetzigen zu den früheren Flurgängen ist der, dass die manchmal zwischen überlangen Äckern vorhandenen Mittel- oder Läufersteine nicht mehr kontrolliert werden, weil hier die Gemeinde nicht angrenzt. Dies wurde aber in vielen Ortsteilen auch schon in der Vergangenheit so gehandhabt. Lediglich einige Siebenerobmänner kochten hier in der Vergangenheit ihr eigenes eigenmächtiges Süppchen und wollten diese Mittelsteine auch begucken.
Damit ist klar, dass sich in der Vorgehensweise der Feldgeschworenen bei den Flurgängen kaum etwas verändert hat. Es wird nach wie vor nachgesehen, ob die Grenzsteine auch tatsächlich von der Sonne beschienen werden und einen Schatten werfen.
Für die Stadt allerdings ändert sich gravierendes. Die Stadt als Antragsteller der Flurgänge muss für die von ihr durch die Beantragung verursachten Kosten jetzt komplett selber gerade stehen. Während bisher nach dem Motto verfahren wurde, "wer anschafft, zahlt nichts", heißt es jetzt, " wer anschafft, hat auch gefälligst zu bezahlen". Damit können den Landwirten keine Kosten mehr für das aufdecken in Rechnung gestellt werden.
Damit ist es endlich so, wie es schon längst hätte sein sollen: Im Herbst decken die Landwirte in eigenem Interesse die Grenzsteine zum säen und ackern auf, im Frühjahr lässt die Stadt Bad Windsheim auf ihre Kosten durch die Siebener die Grenzsteine lüften.
Die Stadt Bad Windsheim hat in den vergangenen drei Jahren durch die Nichtabhaltung von Flurgängen ca. 25.000 € eingespart, die öffentliche Ordnung ist nicht zusammengebrochen und es ist auch kein Bürgerkrieg ausgebrochen. Es herrscht auch nicht Sodom und Gomorrha in Wald, Wiese und Flur.