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5. Mai 2013 7 05 /05 /Mai /2013 06:28

Gemeinde scheitert bei Zwangsvollstreckung

http://siebener.over-blog.de/article-dreiste-abzocke-in-ipsheim-116637691.html

Dem Ipsheimer Landwirt Jürgen Düll war bekannt, dass für das aufdecken von Grenzsteinen durch die Siebener keine Gebühren berechnet werden durften. Viele Gemeinden versuchen mit Unterstützung des Landratsamtes jedoch genau dies immer wieder durchzusetzen.

Bis 2008 hatten Zahlungsverweigerer in Ipsheim mit keinen Konsequenzen zu rechnen. Die Gemeinde Ipsheim versuchte zwar, Gebühren einzutreiben, schreckte jedoch bis dahin vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zurück. Ab 2009 machte man einen Schnitt und leitete dann für dieses Jahr ab Mitte 2012 Zwangsmaßnahmen ein. Hier erwischte es dann auch Jürgen Düll. Weil Gemeinden ohne Gerichtsverhandlung Zwangsvollstreckung betreiben können, war der Gerichtsvollzieher mehrmals an Dülls Wohnung im Siedlungsgebiet, wo er jedoch niemand antraf. Daraufhin wurde versucht, bei Dülls 85- jähriger Oma am Marktplatz das Geld einzutreiben. Mit Mühe und Not konnte man den Herrn Vollstreckungsbeamten gerade noch abwimmeln, weil man glaubhaft nachwies, dass die Oma seit mehr als 25 Jahren keinen Grundbesitz mehr hatte. Die Oma war natürlich geschockt und nur schwer zu beruhigen!

Jürgen Düll selber hatte zuvor wie in früheren Zeiten diese Mahnungen und Erinnerungen erhalten. Da diese Schreiben auch früher keine Konsequenzen hatten, wurden sie einfach beiseite gelegt. Dabei wurde übersehen, dass die jüngsten Schreiben als Gebührenbescheide formuliert waren, gegen die innerhalb eines Monats Klage beim VG erhoben werden musste, ansonsten wurden die Bescheide rechtskräftig. Es wurde auch angekündigt, dass im Falle der Zahlungsverweigerung der Offenbarungseid wegen diesen 72 € fällig werden würde.

Nach einem Hilfeersuchen von Düll an mich gab es ein Gespräch mit Bürgermeister Frank Müller und Sachbearbeiter Dornauer. Der Gemeinde wurden das Urteil des VG Ansbach, der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes und einige Presseberichte zum Thema übergeben. Man vereinbarte die Aussetzung der Zwangsvollstreckung, um der Gemeinde Gelegenheit zu geben, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, danach sollte dann ein weiteres Gespräch erfolgen. BM Frank Müller teilte mit, dass man nach Vorgaben des Herrn Höfler vom Landratsamt vorgegangen sei. Dieser habe zusammen mit Juristen des LRA diese Vorgehensweise so empfohlen. Gleichzeitig wurde von Jürgen Düll eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim LRA NEA eingereicht. Das LRA antwortete in kürzester Zeitund stellte fest:

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"Sehr geehrter Herr Düll,

in Anbetracht der Eilbedürftigkeit haben wir telefonisch Kontakt mit der Gemeinde Ipsheim aufgenommen. Herr Dornauer teilte dem Landratsamt telefonisch mit, dass die Gemeinde Ipsheim mit Schreiben vom 10.04.2013 die Vollstreckung gegen Ihre Mutter zurückgenommen habe. Die Vollstreckung gegen Sie wurde mit Schreiben vom gleichen Tag von der Gemeinde bis auf Weiteres ausgesetzt.

Die beiden Bescheide der Gemeinde Ipsheim vom 07.05.2012, die an Sie adressiert wurden, erachten wir für rechtswidrig, weil ein verdecktes Grenzzeichen keinen Mangel i.S.d. Abmarkungsgesetzes darstellt. Zudem hätte bei einem mangelhaften Grenzzeichen der Gebührenschuldner als Verursacher des Mangels festgestellt werden müssen. Allerdings sind diese beiden Bescheide schon bestandskräftig. Aus diesem Grund haben wir die Gemeinde Ipsheim gebeten, trotz Bestandskraft die Rücknahme der Bescheide zu überdenken, nachdem wir diese mit der vorgetragenen Begründung für rechtswidrig halten. Im Rahmen der Rechtsaufsicht sehen wir hier keine Handhabe, die Gemeinde zu zwingen, von den bestandskräftigen Bescheiden Abstand zu nehmen. Wir hoffen, dass die Gemeinde Ipsheim Ihr Anliegen wohlwollend prüft.

Die Gemeinde Ipsheim (Herr Dornauer) erhält eine Kopie dieser Mail mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit. Weiter bitten wir die Gemeinde, Sie und das Landratsamt vom Ergebnis zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen"

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Die Gemeinde Ipsheim nahm mit Datum vom 03.05.2013 dann auch den Bescheid gegen Jürgen Düll laut Bürgermeister Frank Müller "aus den Ihnen bekannten Gründen" zurück. Konsequenterweise müssen deshalb alle anderen Landwirte, die im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeiten der Forderungen bezahlt hatte, ihre Gebühren zurück bekommen. Es wurden deshalb an die betroffenen Landwirte Ankündigungen für diese Rückzahlungen verschickt.

Ipsheimretour

Man beachte hier jetzt diesen eklatanten Widerspruch im Verhalten des Landratsamtes. Dasselbe LRA, das der Gemeinde Ipsheim empfiehlt, Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen per Bescheid abzukassieren, teilt nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde mit, dass genau diese Praxis rechtswidrig ist. Landrat Schneider sollte seinen .... - Laden endlich auf Vordermann bringen. Sachbearbeiter Richard Höfler scheint deutlich überfordert, hier sind offensichtlich Umstrukturierungsmaßnahmen im LRA angesagt. Mit dieser Sache und dieser Personalie wird sich in absehbarer Zeit auch der Kreisausschuss beschäftigen.

Es wird damit wohl eine Lawine ins rollen kommen. Alle Landwirte, auch in anderen Gemeinden, die in den letzten Jahren abkassiert wurden, sollten mit dem Verweis auf Ipsheim und das LRA NEA ebenfalls die Gebühren der letzten Jahre zurück verlangen.

Ich rufe zusammen mit Jürgen Düll alle Betroffenen dazu auf, sich diese rechtswidrig abkassierten Gebühren zurück zu holen, um den gesammelten Gesamtbetrag dann gemeinsam mit Landrat Schneider, MdL Herold und mit Richard Henninger, dem Sprecher der Siebenervereinigungen Mittelfrankens, einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen, z. B. der Lebenshilfe in Lenkersheim. Die Konto- Nummer wird bei ausreichender Resonanz noch bekannt gegeben.

Es gibt natürlich nichts dagegen einzuwenden, wenn Landwirte ihre Grenzsteine freiwillig zu den Flurgängen aufdecken, weil sie diese Tradition weiterhin unterstützen möchten. Der eindeutig beste und auch rechtssichere Weg wäre es, wenn die Gemeinden den Grundstücksbesitzern die Möglichkeit geben, diese Flurgänge zu beantragen und sich gleichzeitig bereit erklären, eventuell anfallende Kosten zu übernehmen. Allerdings ist ein solcher Versuch durch die Stadt Bad Windsheim kläglich gescheitert. Eine Umfrage der Stadt ergab nur eine verschwindend geringe Beantragungsrate. In meinem Ortsteil Berolzheim wollte nur ein einziger (auswärtiger) Landwirt diese Flurgänge noch haben, nicht einmal die Siebener selber beantragten!!

Siehe auch www.siebener.over-blog.de

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