Wirtschaftsministerium schraubt Verkaufsflächen hoch
Ab sofort ändert sich die Verwaltungspraxis bei der Zulassung von Nahversorgungsunternehmen. Damit sind in jeder Gemeinde Bayerns Lebensmittelvollsortimenter bis 1200 qm Verkaufsfläche möglich. Bisher waren nur 800 qm ohne besondere Vorgaben möglich, die Gemeinden können ab sofort nur noch Supermärkte über 1200 qm verhindern. Diese Regelung gilt jedoch nur für Vollsortimenter wie Edeka, REWE, Handelshof, usw., jedoch nicht für Discounter wie Aldi, Lidl, Norma, usw.
Damit liegt der geplante REWE- Markt an der Ecke Jahnstraße/Raiffeisenstraße mit 1500 qm Verkaufsfläche nur noch 300 qm über dieser neuen Grenze. Der Stadtrat hat dieser Überschreitung vorbehaltlich eines schlüssigen Verkehrsgutachtens zugestimmt.