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10. Juli 2012 2 10 /07 /Juli /2012 10:01

Jagdgesetz steht auf dem Prüfstand

Ein Grundstückseigentümer muss die Jagd auf seinem Land nicht dulden, wenn er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Dieser Meinung ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Pflicht zur Jagd gilt in Deutschland für alle bejagbaren Grundstücke, unabhängig davon, ob diese im öffentlichen oder privaten Eigentum sind und unabhängig von ihrer Größe. Durch diese Verpflichtung sieht der EGMR die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Das Urteil beendet einen langjährigen Rechtsstreit, in welchem der Kläger in allen Instanzen in Deutschland bis hin zum Bundesverfassungsgericht unterlag. Das deutsche Reviersystem wird dadurch jedoch nicht in Frage gestellt.

Wichtig ist, dass der EGMR die vorausgegangenen Entscheidungen nicht komplett verworfen hat, sondern allein die Gewissensfreiheit gefährdet sieht. Die Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften hält der EGMR an sich nicht für rechtswidrig. „Anderslautende Meldungen sind irreführend und nicht richtig“, stellt BBV-Präsident Heidl fest. Auch in Zukunft wird ein Grundstückseigentümer die Zwangsbejagung deshalb nicht pauschal ablehnen können. „Das Bundesjagdgesetz ist zwingend notwendig, da nur so ein artenreicher und gesunder Wildtierbestand erhalten werden kann“, so Heidl. In einem Gespräch mit Ministerpräsident Horst Seehofer und Landwirtschaftsminister Helmut Brunner forderte Heidl, dass am bewährten Jagdrechtssystem mit der Bindung des Jagdrechts an Grund und Boden sowie der Revierjagdordnung und der Jagdgenossenschaft als Solidargemeinschaft festgehalten wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich Tierseuchen ausbreiten und Schäden im Wald sowie in der Landwirtschaft enorm zunehmen. Historisch gesehen waren es gerade die enormen Wildschäden, die den Grundstein des heutigen Jagdrechtssystems mit der Bindung des Jagdrechts an Grund und Boden gelegt haben.

Das Urteil des EMR ist für Deutschland nicht unmittelbar bindend. Der Gerichtshof stellt nur eine Grundrechtsverletzung fest, es bleibt den deutschen Behörden überlassen, wie sie diese Rüge umsetzen. Noch ist abzuwarten, ob die Bundesrepublik das Urteil als Einzelfallentscheidung wertet und das Jagdgesetz unverändert lässt.

Quelle Bayerischer Bauernverband.

 

 

 

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