30. November 2010
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Informationen waren korrekt und ausreichend.
Die Aufsichtsbeschwerde der Stadträte Seiboth, Gampe und Negendank wurde vom Landtratsamt NEA zurückgewiesen. Günter Lorz vom LRA stellte fest, dass die von der Stadtverwaltung an die Stadträte ausgegebenen Auskünfte und Zahlen zum Neubau des Feuerwehrhauses korrekt und ausreichend seien. Die Beschwerde war deshalb in der vorliegenden Form zurückzuweisen.