Verfassungsgerichtshof verkündet Urteil.
Die Spekulationen sind beendet, Landrat Walter Schneider darf bei der nächsten Wahl nicht mehr kandidieren, weil die Altersgrenze nicht nach oben gesetzt wurde. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gab heute sein Urteil bekannt. Damit wird sich das Kandidatenkarussell beschleunigen.
Auffällig ist, dass die CSU bisher noch keinen Kandidaten für die Landtagswahl nominiert hat. Hier ist wohl der bisherige Abgeordnete Hans Herold allererste Wahl, wenn,.. ja wenn er nicht Landrat werden will. Hans Herold hat sicherlich den ersten Zugriff auf die Kandidatur zum Landrat. Bei der letzten Wahl ist Herold ja gegen den damaligen Amtsinhaber Schneider gescheitert.
CSU-Insider wollen aber wissen, dass man sich intern schon darauf geeinigt hat, dass Herold in München bleibt. Damit wäre dann der Weg frei für den Obernzenner Bürgermeister und bisherigen stellvertretenden Landrat Helmut Weiß.
Von den anderen Parteien ist bekannt, dass der Langenfelder Bürgermeister Streng, der Gutenstettener Bürgermeister Reiß und die Markt Erlbacher Bürgermeisterin Birgit Kreß die Kandidatur für FWG/UWG annehmen werden, wenn sie denn mehrheitlich gerufen werden. Für die SPD ist ein Kandidat aus dem Neustädter Raum im Gespräch.
Damit kann in den nächsten Wochen fleißig spekuliert werden. Eines steht jedoch jetzt schon fest: Der nächste Landrat wird wieder eine entsprechende Qualifikation vorweisen können und zumindest eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10009&pk=861766&p=1