Aktuelles

Wednesday, 21. december 2011 3 21 /12 /Dez. /2011 20:25

Probleme ohne Ende bei der Windrad- Standortsuche.

Ende Juli wurden mehrere Berolzheimer Grundstücksbesitzer zu einer Versammlung eingeladen. Auf Initiative von STRM Krebelder hatte Herbert Vorlaufer aus Uffenheim die Gemarkung Bad Windsheim und benachbarte Gemarkungen auf Eignung für Windkraftanlagen begutachtet. Vorlaufer ist Chef der Uffenheimer Stadtwerke und hat bereits mehrere Windkraftanlagen im Uffenheimer Raum projektiert.

Ein ca. 30 ha großes Gebiet südlich von Berolzheim und südöstlich von der Abzweigung nach Unterntief schien laut Vorlaufer als Standort für mehrere Windräder geeignet. Es wurden dann auch gleich Pachtverträge vorgelegt, die schnellstmöglichst unterzeichnet werden sollten. Die Öffentlichkeit sollte unbedingt außen vor bleiben, "weil dann alles zerredet werden könnte".

Wir Grundstücksbesitzer sahen uns aber dann außerstande, Verträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren auf die Schnelle und ohne ausführliche vorherige Rechtsberatung zu unterzeichnen. Wir entschieden uns vielmehr dafür, erst einmal eine Standortanalyse bezüglich Lärmbelastung und Schattenwurf durch die bbv-Landsiedlung vornehmen zu lassen. Wir wollten auch die Pachtzahlungen anteilmäßig an die Stromerlöse binden, weil ja niemand sagen kann, was ein bestimmter Betrag in 15 Jahren ohne Inflationsausgleich überhaupt noch wert ist.

Die Analyse ergab dann keine Probleme bei der Lärmbelastung, jedoch waren zwei überprüfte Standorte wegen Schattenwurf nicht, oder nur sehr eingeschränkt möglich. Hier befinden sich die Ortsteile Berolzheim und Unterntief im relevanten Bereich. Zusätzlich stellten sich noch jede Menge zusätzlicher Probleme heraus.

  • Das gesamte von Vorlaufer vorgeschlagene Gebiet befindet sich im Naturpark Steigerwald. Änderungen an der Gebietskulisse sind nur im Einvernehmen mit den drei beteiligten Regierungsbezirken Mittelfranken, Unterfranken und Oberfranken möglich. Gleichzeitig müssten dann Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen vereinbart werden.
  • Fast die Hälfte des Gebietes befindet sich zusätzlich im Landschaftsschutzgebiet. Auch hier sind Änderungen nach momentaner Rechtslage kaum möglich. Hier wurden von der Politik aber Änderungen angekündigt. Diese Änderungen werden aber auch nicht generell, sondern nur punktuell erfolgen.
  • Zur Staatsstraße ist nach Auskunft des Straßenbauamtes Ansbach ein Abstand von 200 Metern zu halten, auch dies verkleinert das Gebiet um mehrere ha.
  • Ein Berolzheimer Landwirt, hat in 450 Metern Entfernung einen bereits genehmigten Bauplan für einen Kuhstall. Der Landwirt hat keine zu verpachtenden Flächen im geplanten Windparkgebiet, sieht durch das Windrad die Milchleistung seiner zukünftigen Kühe gefährdet und hat bereits erbitterten und nachhaltigen Widerstand angekündigt.
  • Ein Winzer sieht eine Wertminderung seines Weinberges, weil man wohl wegen des Schattenwurfes zu bestimmten Tageszeiten nicht mehr im Weinberg arbeiten könne.
  • Auch der Illesheimer Hubschrauberstützpunkt der US- Armee könnte noch erhebliche Probleme bereiten. Hierzu wird derzeit eine Anfrage bei der Wehrbereichsverwaltung Süd bearbeitet. Hier müssen dann unzählige militärische und zivile Dienststellen wegen Stellungnahme und Genehmigung angeschrieben werden.
  • Eine beim Bürgermeister angeratene Anfrage brachte das erwartende nichtssagende Ergebnis: Die Dinger seien halt schon von weitem zu sehen und es komme hauptsächlich drauf an, was der Stadtrat dazu sagen würde.
  • Laut http://www.energieatlas.bayern.de/ liegt die mittlere Windgeschwindigkeit am Berolzheimer Standort zwischen 5,0 und 5,4 Metern je Sekunde. Beim Standort Gollhofen liegt diese Windgeschwindigkeit deutlich höher. Je 0,2 Meter je Sekunde muss man mit ca. 10 % mehr oder weniger Stromertrag rechnen. Die BBV-Landsiedlung hat in einem Prospekt dargestellt, dass sie es ablehne, Windkraftanlagen zu projektieren, die eine mittlere Windgschwindigkeit von mindestens 5,5 Metern/sek in 140 Metern Höhe nicht erreichen würden.
  • Dieser Stromertrag wird auch mit jedem Meter Höhenlage um ca. 1 bis 2 % besser. Es wäre also direkt unverantwortlich, ein Windrad neben einem Hügel zu bauen. Deshalb wurde ins Auge gefasst, ein Windrad auf einen kleinen Hügel zu stellen, der dann durch eine um 13 Meter bessere Höhenlage einen jährlichen Strom- Mehrertrag von ca. 30.000 € (!) möglich macht.
  • Laut gesetzlichen Vorschriften muss zu einem Wohn- und Mischgebiet, wie es Berolzheim ist, ein Mindestabstand von 500 Metern wegen Beeinträchtigung durch Schall eingehalten werden. Dies ist laut bereits durchgeführter Analyse problemlos möglich. Anders sieht es beim Schattenwurf aus, hier reichen 800 Meter grade so aus. Andernfalls müsste eine Abschaltautomatik eingebaut werden, die zu bestimmten Zeiten die Anlage abschaltet.
  • Der Inhaber der Firma Ökonergie in Uffenheim, Erwin Keller, informierte bei der Vorstellung des Windparks Gollhofen vor Bürgermeistern und Kreisräten über Renditemöglichkeiten. Laut Keller soll die Ausschüttung bei einer Beteiligung von 10.000 € in 11 Jahren 10.000 € betragen, in 20 Jahren 22.000 € und in 25 Jahren 32.000 €. Damit ist klar dass eine Windradbeteiligung keine Investition ist, um schnell reich zu werden. Auch am sehr guten Standort Gollhofen mit großen Kostenvorteilen durch den gleichzeitigen Bau von 6 Windrädern braucht man 11 Jahre, um sein eingesetztes Kapital wieder zu haben. Wenn man die entgangene Verzinsung mit einrechnet, muss man wohl eher ca 12 bis 13 Jahre ansetzen. Ausschüttung ist eben nicht gleich Rendite, vielmehr ist in der jährlichen Ausschüttung immer ein Anteil Kapitalrückfluss zu berücksichtigen.
  • http://www.stmug.bayern.de/umwelt/oekoenergie/windenergie/doc/windenergie_erlass.pdf
  • http://www.stmwivt.bayern.de/fileadmin/Web-Dateien/Dokumente/energie-und-rohstoffe/Bayerischer_Windatlas.pdf
  • Entscheidend wird wohl auch sein, ob die Stadt Bad Windsheim bereit ist, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Eine Windrad- Entfernung von ca. 800 Metern bis zu den am nächsten liegenden Wohnhäusern in Berolzheim und Unterntief ist mit Ach und Krach gerade so noch hinzukriegen. Falls eine Entfernung von mindestens 1000 Metern verlangt wird, ist der Berolzheimer Standort mausetot. 

Man sieht also, dass die Wahrscheinlichkeit eines Windparkes bei Berolzheim nach momentanem Kenntnisstand nicht sehr groß ist, aber vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder. Bis Ende Januar 2012 wird das Ergebnis der Standortanfrage bei der Wehrbereichsverwaltung Süd erwartet. Danach wird dann entschieden, wie es weitergeht, mit den Planungen.

 

 

von Richard Müller - veröffentlicht in: Aktuelles
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Friday, 25. november 2011 5 25 /11 /Nov. /2011 19:00

 

 

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von Richard Müller - veröffentlicht in: Aktuelles
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Wednesday, 23. november 2011 3 23 /11 /Nov. /2011 13:16
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Saturday, 5. november 2011 6 05 /11 /Nov. /2011 21:12

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von Richard Müller - veröffentlicht in: Aktuelles
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Thursday, 3. november 2011 4 03 /11 /Nov. /2011 21:00

Landratsamt NEA akzeptiert endlich die Rechtslage.

Ordnung, Recht und Sitte endlich auch durch die Siebener.

Was Anfang 2006 mit dem verspäteten Flurgang der Siebenerei Rüdisbronn und einer daraus resultierenden unrechtmäßigen 12,75 € - Forderung der Stadt Bad Windsheim begann, endete jetzt in einem Fiasko für die Siebenerei insgesamt. Vom Landratsamt NEA wurden die Vorsitzenden der Siebenervereinigungen ins Landratsamt zitiert. Das LRA teilte den Herren mit, dass in Zukunft generell keine Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen berechnet werden dürfen. Generell habe der Beantragende die Kosten für das aufdecken der Grenzsteine zu tragen. Das sind im Regelfalle immer die Gemeinden und der Landkreis, im Einzelfall können dies auch Landwirte sein, die die bisherige Praxis weiterhin mit finanzieren wollen. Die Gemeinden können sich jetzt auch nicht unerhebliche Kosten sparen, allein die Stadt Bad Windsheim wird jährlich um ca. 8000 € einsparen.

Damit findet eine fast 6 Jahre lange Odysee ihr Ende. Mehrere Klagen vor dem Verwaltungsgericht Ansbach und ein Antrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof waren nötig, um Landratsamt und Gemeinden endlich dazu zu bringen, die Rechtslage zu akzeptieren. Alle Prozesse endeten für die Gemeinden in einem Fiasko. Mehrere Befragungen der Stadt Bad Windsheim, ob Grundstücksbesitzer noch kostenpflichtige Flurgänge haben möchten, endeten äußerst blamabel für die Siebener.

Auf Antrag des Bad Windsheimer Stadtrates und Siebeners Wilhelm Dehner sollte nochmals ein Versuch gemacht werden, in einer weiteren Befragung die Landwirte zur Beantragung von kostenpflichtigen Flurgängen zu bewegen. Linguistikexperte Dehner kritisierte massiv die Formulierungskünste der Stadtverwaltung bei den bisherigen Befragungen in Erkenbrechtshofen und Berolzheim, offenbar ist man in der Stadtverwaltung nicht in der Lage, dehnergerechte Suggestivfragen zu formulieren. Dehner kann sich diese weitere Befragung nach dem Erlass des Landratsamtes jetzt schenken, es wird kaum noch Kälber geben, die sich ihre Metzger selber wählen.

Massiv zu kritisieren ist das Landratsamt NEA, hier insbesondere Sachbearbeiter Richard Höfler, Jurist Baumgärtner und Landrat Schneider. Was sich diese Herren geleistet haben, geht schlicht auf keine Kuhhaut. Fast alle meine, (bzw. unsere) Argumente wurden mit fadenscheinigsten Argumenten und Bibelsprüchen des Herrn Landrates vom Tisch gewischt. Insbesondere Herr Höfler behauptete ständig, diese Gerichtsurteile seien für den Landkreis NEA nicht relevant, auch ein früheres Urteil des VG Würzburg in gleicher Sache wurde ignoriert. Man konzentrierte sich im LRA ausschließlich auf die Suche von Hintertürchen, um die ergangenen Gerichtsurteile doch noch zu umgehen. Das Ganze endete dann in einer äußerst blamablen Vorstellung der Herren Höfler und Baumgärtner vor dem VG Ansbach, als die Sache Wangler gegen Gemeinde Weigenheim verhandelt wurde. Richter Weingarten kanzelte die beiden Vertreter des LRA wie Schulbuben ab. Auch bei der Regierung von Mittelfranken wollte man mir/uns nicht weiterhelfen und blockte alles ab. Man muss sich echt fragen, wo alle diese hochbezahlten Herren ihr Handwerk gelernt haben, wenn sie mit ihren Einschätzungen dauernd daneben liegen.

Sehr negativ zu erwähnen ist auch MdL Hans Herold, der sogar mehrmals erfolglos mit Landrat Schneider und mehreren Siebenerfürsten in München vorstellig wurde, um dieses mittelalterliche und kostenträchtige Getue der Siebener weiterhin zu ermöglichen. Man versuchte sogar, eine Gesetzesänderung zugunsten der Siebener herbeizuführen. Offenbar ging es Herrn Herold weniger um Gerechtigkeit, als vielmehr um die Sicherung von Wählerstimmen der Siebener. Auch der Bauernverband war ständig auf Tauchstation und unterstützte unsere gerechte Sache nicht im geringsten. Man fürchtete dort offensichtlich um die vielen Beitragszahler, die auch gleichzeitig Siebener sind.

Damit wird eine jahrhundertelange fränkische Unsitte beendet, erst jetzt sind auch die Bauern in Franken richtig frei. Nach der Beendigung der Leibeigenschaft im Jahre 1783 ist dies ein weiterer Meilenstein für alle fränkischen Bauern.

Die Siebenervereinigungen müssen jetzt auch endlich ihren eigenen Wahlspruch beachten, der bei Jahresversammlungen immer im Saal prangte: Ordnung, Recht und Sitte. Man wird bei den Siebenern endlich akzeptieren müssen, dass in der Gegenwart Recht von den Gerichten gesprochen wird und nicht mehr von den Siebenern. Willkür und Schikane der Siebener gehören damit der Vergangenheit an.

Wenn jetzt auch nur ein Teil der Siebener die angekündigten Rücktrittsdrohungen wahr macht, wird das ganze System wie ein Kartenhaus zusammenstürzen. Falls es trotz allem noch einzelne Gemeinden gibt, die kostenpflichtige Flurgänge durchführen, sollte unverzüglich Anzeige wegen Betruges erstattet werden. Landwirte, die in der Vergangenheit rechtswidrig von den Gemeinden abkassiert wurden, sollten diese Gebühren zurück verlangen. Weiteres dazu auch bei www.siebener.over-blog.de

 

von Richard Müller - veröffentlicht in: Aktuelles
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