Wednesday, 25. november 2009
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19:49
WZ zitierte Landrat Schneider nicht korrekt.
Die WZ behauptet, es sei
bereits über die Umstrukturierungsmaßnahmen an den Kreiskliniken entschieden worden. Dies trifft nicht zu, es wurde lediglich die Einhäusigkeit aller drei Kreiskliniken abgesegnet. Dies sei ein
großer Erfolg und bringe erhebliche fianzielle Vorteile für alle drei Kliniken, so Landrat Schneider und Gerhard Habermeyer.
Die Initiatoren haben korrekt von ihrer Besprechung in München berichtet. Diese bereits genehmigte Einhäusigkeit tangiert das Bürgerbegehren eben nicht!
von Richard Müller
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Wednesday, 18. november 2009
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16:14
Keine vollendeten Tatsachen vor dem Bürgerentscheid!
Heute fand um 14.30 Uhr eine Pressekonferenz statt. Grund war ein Besuch einer Abordnung im Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit am Dienstag.
Die Herren Bürgermeister Ledertheil, Späth und Heger teilten mit, dass ein erster großer Erfolg zu berichten ist: Man ist in München nicht gewillt, Fakten zu schaffen, solange der Bürgerentscheid
noch nicht abgeschlossen ist. Vereinfacht ausgedrückt: Vor Mai, wenn der Krankenhausplanungsausschuss wieder tagt, haben die besorgten Bürger keine Veränderungen, keinen Kahlschlag zu
befürchten.
Aber es gab auch mahnende Worte in München: Dort ist man der Meinung, dass sich Kreis, Stadt und Bürgerinitiative dringend an einen Tisch setzen sollten. Man zeigte sich verwundert, dass das nicht
schon längst geschehen ist. Bürgermeister Ledertheil hat bereits heute nochmals um ein Gespräch zusammen mit dem Stadtrat beim Landrat nebst Geschäftsleitung der Klinik gebeten.
Die Bürgerinitiatoren signalisieren ebenfalls Gesprächsbereitschaft. Vielleicht gibt es doch noch einen Verhandlungsfrieden.
von Richard Müller
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Monday, 16. november 2009
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10:45
Kliniken rechnen zusammen ab, erhebliche Sprengkraft!!
Diesen Weg ging man bisher schon mit den Kliniken in Uffenheim und Bad Windsheim, wo man vor 2 Jahren Einhäusigkeit beantragte und auch vom Krankenhausausschuß in München
genehmigt bekam.
Unter dem Begriff Einhäusigkeit versteht man, dass mehrere Kliniken zusammen abgerechnet werden. Jede Klinik hat wie jeder Arzt ein Budget in
bestimmter Höhe, bei dessen Überschreitung erhebliche finanzielle Einbußen drohen. Wenn nun aber eine Klinik über ihrem Budget liegt, die andere jedoch darunter, kann bei Einhäusigkeit gegenseitig
verrechnet werden. Dies kann dann durchaus Plusbeträge für die Kliniken von um die 100.000 € jährlich bringen.
Gerhard Habermeyer war jetzt zusammen mit Landrat Schneider in München, um die Einhäusigkeit aller drei Krankenhäuser im Landkreis NEA zu beantragen. Damit können dann Budget- Überschreitungen mit
Unterschreitungen aller drei Kliniken gegenseitig verrechnet werden. Der finanzielle Effekt kann dann noch wesentlich größer sein.
Wenn dies alles so einfach zu sein scheint, stellt sich sofort die logische Frage, wieso man dies nicht schon längst so vollzogen hat. Und hier kommt jetzt der große Haken! Die Kehrseite der
Medaille ist nämlich, dass im Falle der Einhäusigkeit gleiche Abteilungen nicht doppelt vorhanden sein dürfen, also z. B. keine „Innere“ in Bad Windsheim und in NEA !! Hierzu gibt es nur kleinere
unbedeutende Ausnahmen.
Durch diese Einhäusigkeit wird mit großer Wahrscheinlichkeit der Konzentrationsprozess zugunsten der Klinik Neustadt/Aisch nochmals erheblich beschleunigt
werden.
von Richard Müller
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Saturday, 14. november 2009
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11:13
In den vergangenen Tagen gab es zwei Leserbriefe, die sich mit dem Wesen / Wortlaut des Bürgerbegehrens auseinandergesetzt haben. Viele, die sich in die
Listen eingetragen haben, kennen den Wortlaut des Bürgerbegehrens sicher nicht mehr. Aus diesem Grund habe ich den Wortlaut des Bürgerbegehrens hier eingestellt. Grundsätzlich gilt es zu wissen,
dass erst ein erfolgreiches Bürgerbegehren bei Erreichen des Quorums(Mindesbeteiligung der wahlberechtigten Landkreisbürger) zu einem Bürgerentscheid führt. Dieser Bürgerentscheid ist vom Ablauf
her eine reguläre Wahl mit Wahllokalen etc. Ich denke, dass diese Informationen für den weiteren Ablauf nützlich sind. Daher hier nun ohne Wertung und Kommentierung das Bürgerbegehren im
Wortlaut:
„Erhalt der Klinik Bad Windsheim“
Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Art 12 a der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage:
Sind Sie dafür, dass die Klinik Bad Windsheim auf Dauer als Akutkrankenhaus des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit den Fachabteilungen
* Chirurgie mit Hüft- und Kniegelenkendoprothetik,
* Innere Medizin und
* Anästhesie,
sowie den Belegabteilungen
* Allgemein-/ Viszeral-/ Gefäßchirurgie,
* Gynäkologie - Geburtshilfe und
* Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
einschließlich der interdisziplinäre Intensivstation sowie den Funktionsabteilungen
* Labor,
* Röntgen,
* Endoskopie / EKG / Ultraschall,
* Physikalische Therapie,
* Notaufnahme,
* Operationsbereich und Zentralsterilisation,
erhalten bleibt und der Landkreis zur Erreichung dieses Zieles alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft.
*Begründung:*
Der Verwaltungsrat der Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim plant tiefgreifende Umstrukturierungen des Krankenhauses in Bad Windsheim. Abteilungen sollen verkleinert oder
gar geschlossen bzw. verlagert werden. Es ist zu befürchten, dass eine Akutversorgung der Bürger/innen Bad Windsheims und der umliegenden Gemeinden durch das Krankenhaus Bad Windsheim langfristig
nicht mehr möglich ist.
Als Vertreter gemäß Art. 12 a Abs. 4 LKrO werden benannt:
1. Siegfried Göttfert, Bodelschwinghweg 10, 91438 Bad Windsheim
2. Günter Rogowski, Westpreußenstraße 8, 91438 Bad Windsheim
3. Oliver Späth, Oberntiefer Straße 42, 91438 Bad Windsheim
Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum
Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für
die verbleibenden Teile.
von Richard Müller
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Friday, 13. november 2009
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22:51
Die Preis-Kosten-Schere geht immer weiter auf!
- Gesetzgebung und Gesundheitsstrukturreform erzeugen Kostendruck, ein Ziel ist es, die Krankenhausdichte zu reduzieren!
- Neues pauschaliertes Abrechnungssystem (DRG`s), das heißt, es werden nicht mehr die
vorgehaltenen Betten bzw. Belegungstage vergütet, sondern nur noch ein festgelegtes Pauschalentgelt pro Behandlungsfall!
- Umsetzung des EuGH-Urteils zum Bereitschaftsdienst, das heißt, der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Bereitschaftsdienst mit Arbeitszeit gleich zu setzen ist. Dadurch sind
zusätzliche Personalstellen erforderlich!
- Ärzte- und Fachpersonalmangel, das heißt, es fehlen zusätzlich verfügbare Ärzte und Fachpersonal, um die vorhandenen offenen Stellen besetzen zu können!
- Qualitätsanforderungen, das heißt, es dürfen an einem Krankenhaus nur noch bestimmte Operationen durchgeführt werden, wenn eine Mindestanzahl pro Jahr erreicht wird!
- Zunehmende Flexibilität und Mobilität der Patienten, das heißt, der Patient besucht nicht nur das nächstgelegene, sondern das leistungsfähigste Krankenhaus in der Region und darüber
hinaus! Der Wettbewerb nimmt dadurch enorm zu!
- Fehlende Budgetsteigerungen erhöhen die Verlustsituation, das heißt, Kostensteigerungen sind weitaus größer, als die möglichen Budgeterhöhungen (z. B. Budgetsteigerung nur knapp 1 %,
Personalkostensteigerung mindestens 4 %)
Fazit für die Kliniken im Kreis NEA: Das kurzfristige anstreben einer schwarzen Null kann niemals eine
dauerhafte Lösung sein.
von Richard Müller
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