Wednesday, 2. november 2011 3 02 /11 /Nov. /2011 09:18

"Plaudertaschen" geben Namen des Stadtratsmitgliedes preis.

Nur halt mal grade so rausgerutscht soll dem Hauptamtsleiter der Stadt der Name jenes Stadtrates sein, dem bisher in der Öffentlichkeit die angebliche Weitergabe von vertraulichen Unterlagen zur nichtöffentlichen Stadtratssitzung unterstellt wurde.

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung am 27.10.2011 "rutschte" diesem hohen Beamten der Name des beschuldigten Stadtratsmitgliedes "halt grade mal so raus", wie man landläufig sagt und zum Ende der Sitzung tat das der Bürgermeister erneut und gleichermaßen. Dazwischen hat man eine lange Anweisung verlesen, wie man mit Vertraulichkeit umgeht und die Folgen auch gleich präsentiert, - das gilt offensichtlich für alle, nur nicht für Bürgermeister und Hauptamtsleiter. Sie hatten gerade noch in der öffentlichen Sitzung den Namen des betroffenen Stadtratsmitglied bekannt gegeben, damit wurde eindeutig gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen.

Damit zeichnet sich die Affäre dadurch aus, dass man Vorwürfe veröffentlicht, die falsch waren, auch nach dem zurückrudern Untersuchungen nicht durchführt, (man hat mich nicht angehört), damit einseitig behauptete Vorwürfe gebetsmühlenartig wiederholt und zum Abschluss hat man auch noch gegen jene Regeln verstoßen, die man eben erst belehrend vorgelesen hat. Damit hat man ein Mitglied des Stadtrates "gerade mal so" durch den Dreck gezogen und zum Abschluss auch noch seinen Namen öffentlich genannt.

Wenn man nun nur in etwa die gleichen Maßstäbe auch für den geschäftsleitenden Beamten und den Bürgermeister anlegt, müssen auch hier zwingend Konsequenzen folgen. Es ist festzustellen, dass durch diese nur sekundenlange und beaufsichtigte Weitergabe der Tagesordnung absolut nichts nichtöffentliches bekannt wurde, während Hauptamtsleiter und Bürgermeister meiner Meinung nach eindeutig gegen das Geheimhaltungsgebot verstoßen haben.

Viele Bürger und Blogleser fragen sich mittlerweile, welche Gründe diese Herren für ihre lächerlichen, unverhältnismäßigen und weit überzogenen Aktionen haben. Diese Gründe müssen wohl zwingend etwas mit den Themen der damaligen nichtöffentlichen Sitzung zu tun haben, denn STR Spieler hatte ja laut WZ erklärt, dass die Fraktion der FWG den Saal verlassen musste. Ob diese angezettelte TO- Affäre wohl nur eine kläglich missglückte Retourkutsche ist?

Auch ein Vorgang aus jüngster Zeit, bei dem der Hauptamtsleiter maßgeblich mitgewirkt hat, muss ins Verhältnis gesetzt werden. Ein Mitarbeiter des Bauhofes hatte eine kleinere Menge herumliegendes Abfall-Brennholz ( ca. 1/4 Ster) ohne Rücksprache mit nach Hause genommen. Als er deswegen zur Rede gestellt wurde, brachte er das Holz am nächsten Tag zurück. Der Vorgang wurde trotzdem in die Stadtverwaltung gemeldet und löste dort hektische Betriebsamkeit aus. Zuerst stellte man in Aussicht, nach einer Abmahnung die Sache gegen Zahlung einer bestimmten Summe an eine gemeinnützige Einrichtung auf sich beruhen zu lassen. Auf Betreiben des Hauptamtsleiters wurde jedoch dann die "Höchststrafe" ausgesprochen, der Mitarbeiter wurde fristlos entlassen. Als Hauptamtsleiter scheint man also ständig strengste Maßstäbe anlegen zu wollen, ..... - bei anderen!

Der Mitarbeiter hatte sich auf Veranlassung und auf Kosten der Stadt mehrfach weiter gebildet, hatte mehrere spezielle Weiterbildungsmaßnahmen wahrgenommen und hatte auch etliche Prüfungen abgelegt. Die Kosten für die Stadt BW allein für die Weiterqualifizierung dürften nahe 10.000 € liegen. Die Stadt hat die Stelle neu ausgeschrieben und dürfte sich aber sehr schwer tun, eine ähnlich hochqualifizierte Arbeitskraft zu bekommen. Auch hier wurde wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen und damit die eigene Investition "erschossen"!

Man sollte sich nun auch für Bürgermeister und Hauptamtsleiter ernsthaft Konsequenzen überlegen. Eine Abmahnung, und/oder eine Eintragung in die Personalakte sollten meiner Meinung nach in Betracht gezogen werden. Stadtrat und Ältestenrat haben damit ein weiteres Betätigungsfeld.

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von Richard Müller - veröffentlicht in: Stadtrat
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Tuesday, 1. november 2011 2 01 /11 /Nov. /2011 13:02

Falschmeldung in der Windsheimer Zeitung.

Die Bürgerinitiative "Etz langt`s" startete eine Unterschriftensammlung gegen Hubschrauberlärm. In der WZ wurde fälschlicherweise berichtet, diese über 1300 Unterschriften würden aus der Hand gegeben, die Veröffentlichung einer Berichtigung wurde von der WZ abgelehnt. Besorgte Bürger, die unterschrieben hatten, intervenierten deswegen bei "Etz langt`s".

Die Bürgerinitiative teilte hierzu mit, dass die Unterschriften notariell beglaubigt worden seien, es würde dann nur diese Beglaubigung mit der Anzahl der Unterschriften bei der US- Armee oder im Bundesverteidigungsministerium vorgelegt.

von Richard Müller - veröffentlicht in: Hubschrauberlärm
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Tuesday, 1. november 2011 2 01 /11 /Nov. /2011 11:56

Petra Negendank kritisiert mangelnde Gleichstellung von militärischem und zivilem Fluglärm.

Behördliche Zuständigkeiten werden hin und her geschoben, militärischer und ziviler Fluglärm wird unterschiedlich bewertet. Während es für den zivilen Flugverkehr bundeseinheitliche strenge Vorschriften gibt, schieben sich beim militärischen Fluglärm Bund und Länder gegenseitig die Zuständigkeiten zu. Die SPD- Stadträtin Petra Negendank hat hierzu recherchiert und eine Pressemitteilung an die WZ geschickt, die jedoch dort nicht veröffentlicht wurde.


Pressemitteilung der Bürgerinitiative Etz langt`s-Kreisverband Neustadt/Aisch –Bad Windsheim

W E R trägt Verantwortung für gesetzliche Vorgaben zur Einrichtung von Lärmschutzbereichen, im Vergleich von militärischen zu zivilen Flughäfen ?

Genau diese Frage haben wir uns als Kreisverband und ich in meiner Funktion als Stadträtin gestellt! Deswegen erscheint es uns wichtig , in Bezug auf das Problem  des militärischen  Flugbetriebes und dessen Regelung  auf einen wichtigen Aspekt  der Verantwortlichkeit bei der Durchführung einzugehen. Die Gleichstellung von militärischem zu zivilem Flugbetrieb wurde noch immer nicht durchgesetzt!

Dazu folgende Meldung aus Berlin:
Im Mai 2011 lehnte der Bundestagsverteidigungsausschuss einen Antrag zur rechtlichen Gleichstellung  militärischer und ziviler Flughäfen ab. Dieser Antrag auf einen verbesserten     Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm wurde mit Stimmen aus Union, FDP und SPD vorberatend abgelehnt. Der Hubschrauberflugbetrieb steht somit nach Aussagen der Verantwortlichen im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Auflagen.

Mit Blick auf die Zuständigkeit bei der Umsetzung  einer solchen Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Sinne der Betroffenen, schieben sich Land und Bund derweil die Verantwortung gegenseitig zu. Während Bundesministerien in Antworten und Anfragen verschiedener Fraktionen ( Bündnis 90/die Grünen und der Linken) und auch auf meine Anfrage an die verteidigungspolitische Sprecherin der SPD – Fr. Susanne Kastner, diese Zuständigkeit auf den Freistaat Bayern abwälzen, weist die Bayerische Staatsregierung in Antworten und Anfragen der Freien Wähler darauf hin, dass sie auf  externe Daten von Bundesbehörden angewiesen sei, um sogenannte  Lärmschutzzonen einzurichten. Diese Daten würden aber erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen! Alles ein Behördenwirrwarr, wie es auch das Ansbacher Wählerinnen-Bündnis zur Kenntnis gab.

Die Antwort auf meine kleine Anfrage an die verteidigungspolitische Sprecherin  der SPD im Bundestag, bestärkte mich nicht gerade in meiner Vorstellung, dass eine Gleichstellung unverzüglich in geltendes Recht umgesetzt werden kann!
Aus meinem Antwortschreiben vom 22.Februar.2011 zitiere ich einige Auszüge:
…Die Problematik der Lärmbelastung durch Militärischen Flugbetrieb ist den Mitgliedern des Verteidigungsausschuss bekannt, sie nehmen ständig derartige Beschwerden zur Kenntnis.
… Fachliche Zuständigkeit liegt j e d o c h  beim Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Umweltbundesamt (UBA).
…Vormerkung der Fragesteller (die bereits von einer kleinen Anfrage der Bündnis 90/ der Grünen gestellt wurde)….Trotz der gesetzlichen Frist der§4 Absatz 4/ Satz 1 FlulärmG ist der Lärmschutzbereich für die allermeisten deutschen Flughäfen und Landeplätze noch nicht  neu festgesetzt.
…Aber trotzdem gilt, die Festsetzung von Lärmschutzbereichen für Flughäfen und Flugplätze erfolgt nach § 4 Absatz 2 des Fluglärmschutzgesetz durch Rechtsverordnung der L a n d e s r e g i e r u n g. Da die Länder das Fluglärmgesetz und die dazu erlassenen Vorschriften als e i g e n e  Angelegenheit ausführen, kann die Bundesregierung nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes keine Fachaufsicht ausüben. Abgesehen von der Beachtung dieser Vorgaben handeln die Länder bei der der F e s t s e t z u n g  von Lärmschutzbereichen  e i g e n v e r a n t w o r t l i c h . Also auch hier wieder keine klaren Aussagen zu Kompetenzen und zu Entscheidungen! Wieder ein Wenn … denn … aber!
Das Resümee ist also: Solange es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung von militärischem und zivilem Flugbetrieb geben wird und der Zuständige und Ausführende mit Nachdruck aufgefordert wird, die Flugtätigkeit des Militärs streng zu regulieren, solange haben die Kommunen als unterste Behörde keine Möglichkeiten, sich auf die Einrichtung sog. Lärmschutzzonen zu berufen! Es hilft den von Fluglärm betroffenen Menschen nicht, wenn die Verantwortlichkeiten hin und her geschoben werden.  

Petra Negendank, Bad Windsheim

von R. Müller/P.Negendank - veröffentlicht in: Hubschrauberlärm
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Thursday, 27. october 2011 4 27 /10 /Okt. /2011 22:06

Nichts brisantes in der öffentlichen Sitzung.

Eingangs wurde wie immer über das Protokoll der letzten Sitzung abgestimmt. Hans Wild monierte, dass diese angebliche Weitergabe von geheimen Sitzungsunterlagen nicht im Protokoll erwähnt sei. Ihm wurde erwidert, dass die Protokollführerin nur das vermerken könne, was sie auch gesehen oder gehört habe. Ihr sei aber diesbezüglich nichts aufgefallen, also könne auch nichts vermerkt sein.

Für den Neubau des Feuerwehrhauses wird ein baugebleitender Ausschuss gebildet, jede Fraktion soll ein Mitglied benennen.

Zur allgemeinen Verschwiegenheitspflicht wurde ein Merkblatt ausgeteilt, BM Ledertheil las einige wesentliche Passagen daraus vor. Der angebliche Vorfall wurde offensichtlich in die nichtöffentliche Sitzung verschoben.

Stadtbaumeister Göttler stellte die Baugestaltungsverordnung der Stadt Dinkelsbühl vor. Er bemerkte insbesondere, dass man mit einer starren Verordnung nicht alle Eventualitäten abdecken könne, es müsse immer Spielraum für Sonderfälle bleiben. Er schilderte auch einen Fall zum schmunzeln. Ein Dinkelsbühler Bürger hatte ein nicht zulässiges und weithin sichtbares Dachfenster schwarz eingebaut. Die Stadt DKB ging rechtlich dagegen vor und das Dachfenster hätte ausgebaut werden müssen. Der Hauseigentümer führte jedoch zur gleichen Zeit Grundstücksverhandlungen mit der Stadt. Da die Stadt das Grundstück unbedingt benötigte, wurde dem Hausbesitzer zähneknirschend das Dachfenster nachträglich genehmigt, die Beseitigungsanordnung wurde beseitigt.

Außerdem ging es in der Stadtratssitzung um das Förderprogramm Soziale Stadt, die Quartiersmanagerinnen Anette Gangler und Christine Witte­mann stellten auf Antrag der CSU-Fraktion ihre Arbeit vor. Frau Gangler stellte unter anderem fest, dass es in der Altstadt insgesamt ca. 100 Leerstände gäbe, davon seien 25 gewerblich, der Rest seien Wohnungen. Der Einzelhandel in der Altstadt sollte unbedingt gefördert werden, nur so könne auch eine Belebung erreicht werden. Hans Wild stellte den Wochenmarkt in Frage. Alles, was die Kunden auf dem Wochenmarkt kaufen würden, könne nicht mehr in den Geschäften gekauft werden, fehle dort an Umsatz und schädige damit die Geschäfte in der Innenstadt. 

Das Gre­mium beriet auch über den Jahresab­schluss 2010 der Stadtwerke sowie die Dorferneuerung und Flurneuordnung in Lenkersheim.

Es fehlten die Stadtratsmitglieder Spieler, Negendank und Dingfelder.

von Richard Müller - veröffentlicht in: Stadtrat
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Wednesday, 26. october 2011 3 26 /10 /Okt. /2011 22:01

Unverhältnismäßiges Verhalten im Stadtrat.

  • Bad Windsheim hatte jahrelang einen vorbestraften 2. Bürgermeister Gerhäuser (CSU), weder in der FWG, noch in der CSU, noch bei der Liste Land störte sich jemand daran.
  • Bei der Vergabe der Planungsleistungen zum Neubau des Feuerwehrhauses "verschätzten" sich die sonst so kompetenden Baufachmänner W. Eckardt (FWG) und Thomas Geismann. Werner Spieler (FWG) konnte dadurch ohne die ansonsten vorgeschriebene europaweite Ausschreibung den Planungsauftrag für die Phasen 1 bis 4 erhalten. Weder in der FWG, noch in der CSU, noch bei der Liste Land störte sich jemand daran.
  • Durch Fehlentscheidungen des damaligen Bürgermeisters W. Eckardt (FWG) und der Stadtverwaltung kam eine Beteiligung an der KSV Dinkelsbühl zustande, die die Stadt BW höchstwahrscheinlich mehrere Millionen kosten wird. Weder FWG, noch CSU, noch Liste Land kritisierten dieses Desaster.
  • Wilhelm Dehner (LiLa) erhielt von den Stadtwerken ohne Ausschreibung einen Arbeitsplatz zur Betreuung der Hackschnitzelheizanlage. Diese Ausschreibung war zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wäre aber insbesondere bei einem Stadtrat durchaus zweckmäßig und sinnvoll gewesen. Die Liste Land unterstützte im Wahlkampf den FWG- Bürgermeister- Kandidaten Wolfgang Eckardt (FWG). Die FWG druckte in ihrem Wahlkampfblatt auch die Wahlkampfreklame der Liste Land ab.
  • Gerhard Gerhäuser, Werner Spieler und Wilhelm Dehner entscheiden jetzt nach mehreren von ihnen selber in die Welt gesetzten und wieder zurück genommenen Unwahrheiten darüber, ob es ein Verbrechen ist, dass eine Stadtratskollegin einen einzigen Zettel mit der aktuellen Tagesordnung an einen Zuhörer zwecks kurzfristiger Information gegeben hat.
  • Man darf gespannt sein, ob die Stadtratsmehrheit dieses kindergartentaugliche Theater mitmacht. Von den Bürgern fordert man bei allen möglichen und unmöglichen Gelegenheiten Zivilcourage, vielleicht gibt es auch einige Stadträte, die zivilcouragefähig sind und dieses ausgedehnerte Spieler-Spielchen durchschauen und die Kirche im Dorf lassen.
  • Wie gesagt, ... die Verhältnisse stimmen nicht mehr!
von Richard Müller - veröffentlicht in: Stadtrat
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