Stadtrat auf Schnäppchenjagd, Vorkaufsrecht Anwesen Kornmarkt 2
Das Anwesen Herzog in Bad Windsheim, am Kornmarkt 2, wurde im Oktober 2019 an ein junges Ehepaar mit Kindern verkauft. Routinemäßig und vorschriftsgemäß wurde vom Notariat bei der Stadtverwaltung angefragt, ob ein Vorkaufsrecht vorhanden wäre und ob dieses wahrgenommen werden sollte. Stadtbaumeister Knoblach legte dann die Angelegenheit dem Stadtrat am 13.02.2020 zur Beschlussfassung vor, man stimmte dann mehrheitlich dafür, das Vorkaufsrecht wahrzunehmen.
Knoblach hatte sich vehement für die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes ausgesprochen, weil der Verkaufspreis ein "Schnäppchen" sei und zusätzlich schaffe man sich Möglichkeiten beim Umbau des Teufels- Areals, weil man dann die Möglichkeit einer Verbindung zum Weinmarkt hin hätte. Insbesondere der Fraktionsvorsitzende der FWG, Werner Spieler, sprach sich deutlich gegen eine Ausübung des Vorkaufsrechtes aus, seine Fraktion plus Petra Negendank (SPD) stimmte dann auch dagegen.
Hier kam dann auch der ein paar Monate zurückliegende Verkauf des daneben liegenden ehemaligen Rupprecht- Anwesens Kornmarkt 1 an einen Steuerberater zur Sprache. Die Durchfahrt zwischen Kornmarkt 1 und Kornmarkt 2 gehört zum Rupprechtanwesen und wäre für eine Entwicklung des Teufelsareals erheblich wichtiger gewesen. Der Überbau über der Durchfahrt gehört zum Herzog- Anwesen und beruht auf einem sehr alten Überbaurecht. Knoblach hatte diesen Kaufvertrag zum Rupprecht- Anwesen dem Stadtrat NICHT vorgelegt, er argumentierte, der Kaufpreis sei viel zu hoch gewesen, nach seiner Einschätzung hätte der Stadtrat deswegen sicher kein Interesse an einer Ausübung des Vorkaufsrechtes gehabt.
Seitens der Stadtverwaltung versäumte man es jedoch, innerhalb der vorgegebenen Frist von zwei Monaten die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes für das Herzog- Anwesen Kornmarkt 2 dem Notariat mitzuteilen. Dem Käufer- Ehepaar wurde dann vom Notariat mitgeteilt, dass der beurkundete Kauf vollzogen werden könne, die Käufer hatten dann den Kaufpreis sofort überwiesen.
Hier stellt sich jetzt die Frage nach dem Schwarzen Peter, bzw. wer für diese Nichtausführung oder gar Missachtung eines Stadtratsbeschlusses verantwortlich ist. Ließ man diese Frist absichtlich verstreichen, war es Faulheit, war es Dummheit, oder war es ein Versehen? Lag es daran, dass BM Kisch zuviel mit dem Fahrrad auf den vielen Baustellen unterwegs war und zu wenig Zeit für seinen Schreibkram hatte? War der Stadtbaumeister überlastet und hatte die Bearbeitung des Vorganges versäumt? Hätte nicht auch der zuständige Grundstücksreferent STRM Dehner mal nachfragen können, ob der Beschluss vollzogen worden sei? Ist es eigentlich rechtens, dass ein Stadtbaumeister Anfragen des Notariats" vorsortiert" und nach eigener Einschätzung dem Stadtrat vorlegt, oder auch nicht?
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wir sind die Familie, die den Kornmarkt 2 gekauft haben. Es ist für uns höchst interessant, an dieser Stelle über die Umstände des Kaufes zu lesen. Sie haben das, was unsere Informationen betrifft, ausgezeichnet zusammengefasst. An dieser Stelle sollte vielleicht noch erwähnt werden, dass das für das Vorkaufsrecht notwendige öffentliche Interesse mit dem Durchgang zum Teufelsquartier begründet wurde. Ein Durchgang, der, wie Sie richtig erwähnen, überhaupt nicht zum Kornmarkt 2 gehört. Insofern wäre die Begründung der Stadt interessant gewesen. Zum Glück ist das jetzt nicht mehr von Interesse. Wir möchten die Möglichkeit nutzen, uns hier bei den Personen zu bedanken, die uns unterstützt haben. Namentlich Frau Negendank und Herr Spieler. Aber auch Ihnen, Herr Müller, vielen Dank für eine so objektive Berichterstattung.
Zusätzlich möchten wir noch erwähnen, dass es für uns befremdlich war, im Oktober beim Notar gewesen zu sein und erst im Mai den Kaufpreis bezahlen zu können. Zu diesem Zeitpunkt war die Frist des Vorkaufsrechtes bereits sieben Wochen verstrichen. Das finden wir trotz Corona und Bürgermeisterwahl eine erstaunliche Zeitspanne.
Um der ganzen Sache noch eine besondere Note zu geben, soll noch erwähnt werden, dass bereits im September 2019 ein Gespräch unsererseits mit dem Stadtbaumeister geführt wurde, ob die Stadt Bad Windsheim ein Interesse am Kornmarkt 2 habe. Dies wurde von Herrn Knoblach verneint. Nach der Entscheidung der Stadt, das Vorkaufsrecht doch wahrnehmen zu wollen, sagte Herr Knoblach, dass er sich nach reiflicher Überlegung anders entschieden hätte. Nach unserer Meinung wird da öffentliches Interesse nach Kassenlage betrieben. So viel zum Thema Schnäppchen.
Wir versuchen, den Kauf versöhnlich zu sehen und hoffen auf einen guten Start in Bad Windsheim.
Familie Mahler, Baiersdorf
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Kommentar Richard Müller:
Mittlerweile hat sich herauskristallisiert, dass das Versäumnis nicht dem Stadtbaumeister Knoblach zuzurechnen ist, offensichtlich wurde von Bürgermeister Kisch der Überblick verloren. Möglicherweise hat man sich durch das Versäumnis aber eine Blamage erspart. Nach meiner Rechtsauffassung ist es nicht nachvollziehbar, dass man zuerst beim benachbarten Anwesen Kornmarkt Nr. 1 mit der angeblich sehr wichtigen Zufahrtsmöglichkeit zum Teufelsareal das Vorkaufsrecht NICHT wahrnimmt, weil es nicht zum Schnäppchenpreis erworben werden konnte und dann beim benachbarten Herzog- Anwesen OHNE diese Zufahrtsmöglichkeit genau dieses Vorkaufsrecht wahrnehmen will. Die alleinige Begründung, dass das Anwesen Kornmarkt 2 soo günstig sei, reicht rechtlich nicht. Bezeichnenderweise hat der Stadtrat das Thema abgehakt, ohne nach Verantwortlichen zu fragen.
D. Schulenburg 07/03/2020 19:56
D. Schulenburg 07/07/2020 20:00
D. Schulenburg 05/30/2020 17:36
D. Schulenburg 08/28/2020 16:51
08/27/2020 10:15
D. Schulenburg 08/26/2020 16:28
08/24/2020 14:12
D. Schulenburg 08/22/2020 07:42
Familie Mahler 05/28/2020 23:42
D. Schulenburg 05/11/2020 13:57
D. Schulenburg 05/18/2020 07:17