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23. Juni 2014 1 23 /06 /Juni /2014 06:40

Besonderheiten im württembergischen Wahlrecht.

Nicht wie in Bayern mit einer Stichwahl wird es in Dunnigen weitergehen, es werden vielmehr die Karten komplett neu gemischt. Während im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit von über 50 % erforderlich ist, reicht im zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit. Das bedeutet dann, dass der Kandidat mit den meisten Stimmen der neue Bürgermeister wird. Es können dann auch völlig neue Kandidaten auftreten. Ralf Ledertheil ist trotz seinen nur 13,3 % guten Mutes und hat seine Kandidatur für den zweiten Wahlgang bereits angekündigt.

http://www.nrwz.de/inhalt/kreis/Buergermeisterwahl-in-Dunningen_-keiner-schaffts-im-ersten-Anlauf--00054806.html

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dunningen-die-entscheidung-ist-um-zwei-wochen-vertagt.21a54080-e328-4204-b56b-bda74984270a.html

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